Stadt sagt „Ja“ zu vier neuen Wohnhäusern
Die Gebäude werden mit Solaranlage und Wärmepumpen ausgerüstet.
Niedersprockhövel. Das Eckgrundstück Eickerstraße/Von-Galen- Straße darf entsprechend der vorliegenden Bauvoranfrage mit vier Mehrfamilienhäusern bebaut werden. Im weiteren Genehmigungsverfahren soll die Verwaltung darauf achten, dass die vorhandenen Bäume so weit wie möglich erhalten werden.
Das beschloss der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz in seiner Sitzung am vergangenen Mittwoch. Zuvor hatte der Beigeordnete Bernd Woldt die Pläne noch einmal erläutert. Vorgesehen sind zwei einzeln stehende Häuser an der Eickerstraße und dahinter zwei miteinander verbundene Häuser parallel zu dem bestehenden Fußweg. In den Häusern sollen jeweils sechs 75 bis 110 Quadratmeter große Wohnungen entstehen, die barrierefrei mit Aufzügen erreicht werden können.
Die notwendigen Stellplätze werden in einer Tiefgarage untergebracht, deren Einfahrt von der Eickerstraße aus zugänglich ist. Diskussionsbedarf gab es bei den Ausschussmitgliedern zur Frage der Dachform und zur angesprochenen Barrierefreiheit.
Letztlich einigte sich der Ausschuss darauf, die vorgesehenen Flachdächer anstelle ebenfalls möglicher flacher Walmdächer zu genehmigen. Sie gehören zum Konzept, mit Hilfe von Solaranlagen in Verbindung mit Wärmepumpen den Standard eines Null-Energiehauses einzuhalten.
Stellvertretend formulierte es Ausschussmitglied Rainer Becker (CDU) so: Wir wollen uns nicht gegen den ökologischen Gedanken der Bauplanung stemmen. Einen weiteren Aspekt nannte Udo Unterrieser (SPD): Wenn jetzt an dieser Stelle Flachdächer genehmigt würden, seien künftig in der Nachbarschaft auch andere Bauformen möglich, die nicht zu der heutigen Umgebung passen.
Zum Thema Barrierefreiheit stellte der Ausschuss nach einem Hinweis von Rita Gehnert vom Seniorenbeirat fest, dass es wünschenswert sei, wenn in den Häusern auch einige nicht nur barrierefreie, sondern auch behindertengerechte Wohnungen angeboten werden könnten. Da die Entscheidung allein beim Bauherrn liegt, beauftragte der Ausschuss die Verwaltung, das Anliegen bei den Planern vorzubringen.