Jahreswechsel Mit diesen Änderungen lässt sich ab 2019 Geld sparen

Düsseldorf · Ab 2019 treten Änderungen in Kraft, durch die sich bares Geld sparen lässt. Ein Überblick über einige Bereiche.

Auch für Steuerzahler gibt es Änderungen.

Foto: dpa-tmn/Alexander Heinl

Das Jahr 2019 bringt für Verbraucher einige Änderungen, die sich positiv auf den Kontostand auswirken können. So steigen etwa auch der Mindestlohn, die Regelsätze für Harz-IV-Bezieher und die Renten. Die Verbraucherzentrale in NRW weist auf weitere Änderungen hin, bei denen es um bares Geld geht - ein Überblick:

Jobtickets für Bus und Bahn können Arbeitnehmer ab Januar nutzen, ohne die Kostenersparnis versteuern zu müssen, erklärt die Verbraucherzentrale. Auch wer sein Dienstfahrrad privat nutzt, müsse ab Januar den Gewinn nicht mehr mit dem Finanzamt teilen. Wer den ab 2019 neu zugelassenen Firmenwagen in der Hybrid oder Elektroversion auch privat fährt, muss nur noch 0,5 statt 1 Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern, so die Verbraucherzentrale.

Änderungen für Pflegebedürftige und Angehörige

Pflegebedürftigen mit Pfegegrad vier oder fünf ist es nach Angaben der Verbraucherzentrale ab Januar automatisch erlaubt, für Fahrten zum Arzt ein Taxi zu nehmen. Zuvor seien diese Kosten nur mit vorheriger Genehmigung der Krankenkasse übernommen worden. Die Regelung gelte auch für den Pflegegrad drei, wenn zusätzlich eine eingeschränkte Mobilität festgestellt wurde - oder für Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung oder Blindheit. Zudem macht die Verbraucherzentrale darauf aufmerksam, dass Angehörige ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder während einer Kur in der gleichen Einrichtung betreuen lassen können.

Gesetzlich Versicherte sparen

Der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen wird ab Januar unter Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufgeteilt. Arbeitnehmer und Rentner sparen so 6,9 Milliarden Euro jährlich.

Bei einem Einkommen von 3000 Euro mache das monatlich rund 15 Euro Ersparnis, erklärt die Verbraucherzentrale. Die Höhe des Zusatzbeitrages wird von den Krankenkassen festgelegt. Laut Stiftung Warentest wollen einige Versicherungen diesen Beitrag im nächsten Jahr zudem noch senken.

Auch Selbstständige müssen weniger zahlen

Außerdem macht die Verbraucherzentrale darauf aufmerksam, dass die sogenannte Mindestbemessungsgrenze für Kleinselbstständige auf 1038,33 Euro sinkt. Ab Januar gelte demnach 171 Euro Mindestbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung - zuvor habe der bei rund 340 Euro gelegen.

Ein weiterer Hinweis der Verbraucherschützer: Gesundheitskarten der ersten Generation mit der Kennzeichnung G1 können von Praxen und Krankenhäusern ab Januar 2019 nicht mehr eingelesen werden. Nur Gesundheitskarten mit „G2“ und „G2.1“ funktionieren weiterhin.

Wichtige Änderungen für Mieter

Nach Renovierungen dürfen nur noch acht Prozent der Kosten auf die Mieter umgelegt werden. Zuvor waren es elf Prozent. Zudem darf die Miete innerhalb von sechs Jahren nur noch um drei Euro pro Quadratmeter steigen. Zudem müssen Vermieter offenlegen, was der Vormieter gezahlt hat.

Fluggäste und Bahnkunden sollen leichter Geld zurückbekommen

Fluggäste und Bahnkunden sollen nach dem Willen des Bundesrats bei Verspätungen leichter Entschädigungen bekommen. Die Bundesregierung solle dafür gesetzliche Maßnahmen prüfen. Es sei nicht einzusehen, dass man Flüge und Züge per App buchen kann, die Entschädigungen aber auf komplizierten Formularen zu beantragen sind.

(red/dpa)