Neuausrichtung der Inklusion ist auch ein Thema für Ersatzschulen Sträßer besucht Freie Aktive Schule

Wülfrath · . (AR) Schulvielfalt gehört für den CDU-Ratsherrn und Landtagsabgeordneten Martin Sträßer ganz wesentlich zu einem funktionierenden Bildungswesen. „Die Freie Aktive Schule Wülfrath (FASW) ist für mich inzwischen ein unverzichtbarer Teil der Wülfrather Bildungslandschaft“, betont Martin Sträßer nach einem Besuch der Einrichtung.

 CDU-Ratsherr Martin Sträßer (links) trifft Robert Freitag, Geschäftsführer der Freien Aktiven Schule Wülfrath.

CDU-Ratsherr Martin Sträßer (links) trifft Robert Freitag, Geschäftsführer der Freien Aktiven Schule Wülfrath.

Foto: Bildrechte CDU

In unregelmäßigen Abständen treffe er sich mit Geschäftsführer Robert Freitag und tauscht sich zur Bildungspolitik insgesamt aus, aber auch zu besonderen Herausforderungen, die die Ersatzschulen mit sich bringen.

Dieses Mal gehörte die Neuausrichtung der Inklusion, die Digitalisierung und die Finanzierung des Eigenanteils von Ersatzschulen (in freier Trägerschaft) zu den vorrangigen Themen.

Bei der Digitalisierung geht es in privaten Schulen schneller voran

Mit der Neuausrichtung der Inklusion in Schulen werde der Grundstein für eine spürbare Verbesserung der inklusiven Angebote an öffentlichen Schulen gelegt, meint der Landtagsabgeordnete. Die FASW vermisse bisher eine Umsetzung der neuen Regelungen auch für Ersatzschulen. Martin Sträßer habe Robert Freitag versprochen, sich dafür einzusetzen.

Bei der Digitalisierung gehe es in privaten Schulen oft sehr viel schneller voran. Die FASW sei im Regierungsbezirk Düsseldorf die erste Schule gewesen, die Mittel beantragt und auch bekommen habe. „In Wülfrath tut sich die Verwaltung bis heute – ein Jahr nach Verabschiedung des Digitalpaktes – immer noch schwer damit, das Geld an die Schulen zu bringen. Vielleicht hat ja die FASW Tipps, wie es schneller und besser geht“, sagt Martin Sträßer mit einem Augenzwinkern.

Ein heikles Thema sei für Ersatzschulen die Aufbringung des Eigenanteils zur Finanzierung ihrer Arbeit. Privatschulen dürften kein Schulgeld verlangen. Nachdem es in der Vergangenheit bei einigen wenigen Ersatzschulen rechtswidrige Praktiken gegeben habe, wünschten sich die Ersatzschulen vom Schulministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Hinweise oder Modelle, wie sie diesen Eigenanteil rechtssicher aufbringen können. Martin Sträßer sicherte dem FASW-Geschäftsführer zu, auch diese Frage mit nach Düsseldorf zu nehmen.