Schließlich habe der Deutsche mit kasachischen Wurzeln ein Luftgewehr genommen und seinem Kontrahenten ins Gesicht geschossen, so die Staatsanwaltschaft. Schließlich habe er sein Opfer mit einem Messerstich ins Herz getötet. Die Klinge durchtrennte das Brustbein, das Opfer hatte keine Chance.
Die Staatsanwaltschaft geht schon jetzt davon aus, dass der Angeklagte zur Tatzeit nur eingeschränkt schuldfähig war. Eine nach seiner Festnahme in derselben Nacht entnommene Blutprobe wies einen Alkoholwert von rund drei Promille auf. Zu Prozessbeginn am Freitag hat sich der Angeklagte noch nicht zu den Vorwürfen geäußert. Das soll an einem der nächsten Verhandlungstage nachgeholt werden, wenn auch der vom Gericht eingesetzte psychiatrische Sachverständige an der Verhandlung teilnehmen kann.