Verfassungsschutz geht im Streit um Nazi-Akte in Revision
Münster (dpa/lnw) - Im juristischen Tauziehen um Akteneinsicht zum Nazi-Verbrecher Alois Brunner hat der Verfassungsschutz Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt. Das sagte eine Sprecherin des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts am Montag in Münster.
Dort war der Verfassungsschutz in der Vorinstanz unterlegen. Ein Journalist der „Bild“-Zeitung hat geklagt, weil die Behörde sich weigert, die Akte zu öffnen. Der Reporter hatte in Münster einen Teilerfolg erzielt. Das OVG erklärte die Weigerung des Verfassungsschutzes, Akteneinsicht zu gewähren, in Teilen für rechtswidrig. Über die Revision muss nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden.
Nach der Entscheidung des OVG Münster müsste der Verfassungsschutz über Unterlagen, die älter als 30 Jahre sind, neu entscheiden. Alles was nach Juli 1988 zur Akte hinzugefügt worden sei, dürfe der Verfassungsschutz dagegen unter Verschluss halten.
Alois Brunner war einer der meistgesuchten NS-Kriegsverbrecher, er soll 2001 in Syrien gestorben sein. Er war enger Mitarbeiter Adolf Eichmanns und nach Angaben des Simon-Wiesenthal-Zentrums für die Deportation von 128 500 Juden aus Österreich, Griechenland, Frankreich und der Slowakei verantwortlich. Über die Revision des Bundesamtes für Verfassungsschutz hatte zuvor die „Bild“-Zeitung berichtet.