Kontaktbeschränkungen Welche Regeln gelten an den Feiertagen in den Bundesländern?

Berlin · Welche Regeln gelten an den Feiertagen? Die Bundesländer können selbstständig über härtere Maßnahmen entscheiden. Einige haben es bereits getan oder es angekündigt. Ein Überblick.

Welche Regeln gelten an den Feiertagen in den Bundesländern?
Foto: dpa/Federico Gambarini

Bund und Länder wollen am Sonntag erneut darüber beraten, welche Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie notwendig sind - und ob es Verschärfungen geben soll. Wichtig für viele Menschen ist die Frage: Welche Regeln gelten an den Feiertagen? Die Bundesländer können selbstständig über härtere Maßnahmen entscheiden. Einige haben es bereits getan oder es angekündigt. Ein Überblick:

Bund und Länder hatten sich geeinigt, dass die Kontaktbeschränkungen über die Feiertage gelockert werden sollen. Demnach sind vom 23. Dezember bis 1. Januar Treffen im engsten Familien- und Freundeskreis mit bis zu zehn Personen möglich. Normalerweise dürfen nach Bund-Länder-Beschluss derzeit nur fünf Personen aus maximal zwei Haushalten zusammenkommen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und andere Politiker hatten aber daraufhin hingewiesen, dass eine Ausreizung der Feiertags-Lockerungen angesichts des Infektionsgeschehens nicht sinnvoll sei.

Nach Stand vom Samstag gelten die von Bund und Ländern beschlossenen Lockerungen vom 23. Dezember bis zum 1. Januar noch in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. In Nordrhein-Westfalen und Bremen werden Weihnachtsfeiern voraussichtlich nur mit maximal fünf Personen aus bis zu zwei Hausständen erlaubt sein. Auch Schleswig-Holstein und das Saarland haben eine Verschärfung der Kontaktbeschränkungen angekündigt. In Hessen und Rheinland-Pfalz ist noch nicht klar, welche Kontaktbeschränkungen an den Feiertagen gelten.

Eine Verkürzung der Feiertags-Lockerungen haben bereits Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen beschlossen: in Baden-Württemberg und Sachsen auf den 23. bis 27. Dezember, in Bayern auf den 23. bis 26. Dezember.

Niedersachsen hat angekündigt, dass hier die Lockerungen nur für die drei Weihnachtstage, also am 24., 25. und 26. Dezember gelten sollen. Auch in Brandenburg ist eine Verkürzung der Lockerungen auf den 23. bis 27. Dezember im Gespräch. Die Regierung in Sachsen-Anhalt hat angekündigt, dass es an Silvester voraussichtlich keine Lockerungen der Corona-Regeln geben wird; wie die Regeln zu Weihnachten aussehen werden, ist noch offen.

In Berlin soll aufgrund des Infektionsgeschehens gar nicht gelockert werden. Dann dürfen hier auch an Weihnachten und Silvester nur fünf Personen aus maximal zwei Haushalten zusammenkommen. Auch die Landesregierung in Thüringen hat angekündigt, dass es keine zeitlich befristeten Lockerungen geben soll.

(dpa)