Geschichte Wenn aus Recht Terror wird

Köln. · Das Kölner NS-Dok zeigt bis zum 26. Mai eine Wanderausstellung über den berüchtigten Volksgerichtshof.

Köln ist die Dritte Station der in Berlin erarbeiteten Wanderausstellung „Terror durch Recht“.

Foto: Eppinger

Die Geschichte des Volksgerichtshofes ist eine Geschichte der Radikalisierung. Ins Leben gerufen wurde dieser von den Nationalsozialisten nach dem Reichtagsbrand. Die neuen Machthaber vertraten die Meinung, dass das Reichsgericht in Leipzig die fünf Angeklagten zu milde hat davonkommen lassen. So wurde 1934 der Volksgerichtshof mit Sitz in Berlin eingesetzt.

Seine Zuständigkeiten lagen zunächst bei Hoch- und Landesverrat. Mit ihm sollten die Staatsfeinde bekämpft werden, welche durch die Nazis als solche definiert wurden. Angesiedelt wurde das Gericht im heutigen Berliner Abgeordnetenhaus direkt am Regierungsviertel und in unmittelbarer Nähe zum Sitz der Geheimen Staatspolizei kurz Gestapo. 1935 wechselte das Gericht an den Potsdamer Platz. Die spektakulärsten Prozesse fanden aber ab 1943 im Kammergericht Schöneberg statt. In den letzten Kriegsmonaten wurde das Gericht nach Potsdam ausgelagert.

Der Reichsgerichtshof
reiste zu den Tatorten

Dabei gab es die Gerichtsverhandlungen des Volksgerichtshofes nicht nur in Berlin. Die Richter reisten an die Orte, wo die „Taten“ begangen wurden. Offiziell wurde diese mit einer Kostenersparnis begründet. In Wirklichkeit sollten Prozesse direkt vor Ort die Bevölkerung abschrecken und einschüchtern. In elf Jahren wurden mindestens 16.700 Menschen abgeurteilt. 5200 Todesurteile wurden gefällt – besonders viele nach 1942.

Zu den bekanntesten zählen die Schauprozesse zum 20. Juli und zu den Geschwistern Scholl. Ein unentweg schreiender Richter Roland Freisler prägt das Bild dieses Gerichts bis heute. Eine Wanderausstellung der Stiftung Topographie des Terrors bietet hier ein deutlich differenzierteres Bild. Sie zeigt bis zum 26. Mai im Kölner NS-Dokumentationszentrum am Appellhofplatz, wie sich das Gericht im Laufe der elf Jahre verändert und radikalisiert hat.

Das zeigt sich besonders an den Urteilen. Wurden Angeklagte in der Anfangszeit oft zu Freiheitsstrafen zwischen zwei und fünf Jahren verurteilt, waren es in der Schlussphase immer mehr Todesurteile, die verkündet und vollstreckt wurden. Das liegt auch daran, dass die Gesetzgebung unter den Nazis verschärft wurde. So gab es 1934 drei Delikte, die mit dem Tod geahndet wurden, 1944/45 waren dies 78 Delikte.

Verändert hat sich der Volksgerichtshof durch sein Personal und insbesondere durch seine Präsidenten. Waren es in der Anfangszeit ältere, konservative Richter, rückten in den Folgejahren immer mehr junge Nationalsozialisten nach. Auch NS-Größen wie auch Adolf Hitler selbst nahmen Einfluss auf die Urteile des Gerichts.

Dessen Aufgabenbereiche wurden kontinuierlich ausgeweitet – dazu kamen beispielsweise Delikte wie Wehrkraftzersetzung, Sabotage oder Spionage. Die Zusammenarbeit mit der Gestapo wurde immer weiter verschärft, sodass diese auch ohne Urteil Verdächtige selbst bestrafen durfte. Ausgeweitet wurde auch die territoriale Zuständigkeit des Gerichts – auf die Ostmark genauso wie auf Böhmen und Mähren. Jeder dritte Verurteilte war ein Tscheche.

Die Schau zeigt, wie der Volksgerichtshof geurteilt hat, wie er entstanden ist, wie er organisiert war, wie er zusammengesetzt war und welche Kompetenzen er hatte. Kölner Angeklagte waren zum Beispiel Widerstandskämpfer Nikolaus Groß und drei Mitglieder der Bündischen Jugend. Köln ist die dritte Station der Ausstellung. Diese war zuvor in der Topografie des Terrors und im Bundesjustizministerium zu sehen. „Die erste Ausstellung zum Thema gab es 2004 noch an unserem Bauzaun. Damals war es noch Pionierarbeit, denn zum Volksgerichtshof wurde kaum geforscht. Das hat sich inzwischen deutlich geändert“, erklärt Kuratorin Claudia Steur.