Wuppertal 20-Jähriger wegen Missbrauchs vor Gericht
Opfer aus Wuppertal war zum Tatzeitpunkt erst 13 Jahre alt.
Wuppertal. Es ist die alte Geschichte vom sexuellen Übergriff in einer Beziehung. Ein 22-Jähriger aus Soest ist vom Landgericht Paderborn verurteilt worden, weil er seine Freundin vergewaltigt hatte. Doch die Sache hat einige Facetten: Das Opfer war zum Tatzeitpunkt erst 13 Jahre alt, der Angeklagte hat einen Intelligenzquotienten im unterdurchschnittlichen Bereich. Die Taten hatten sich 2015 in Wuppertal zugetragen. Dort lebt das heute 15 Jahre alte Mädchen, das den Soester durch den Internet- Kommunikationsdienst WhatsApp kennen gelernt hatte.
Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der damals 20-Jährige, der seiner Freundin gegenüber sein Alter mit 16 angegeben hatte, insgesamt zehn Mal Sex erzwungen hatte — meistens am Wochenende, wenn sich das Paar in der Wohnung eines Freundes des Mädchens traf, aber auch in der elterlichen Wohnung des Opfers. Dass ihr damaliger Freund gegen ihren Willen mit ihr Geschlechtsverkehr hatte, schilderte die 15-Jährige vor der Jugendkammer des Landgerichts Paderborn unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Letztlich aber musste die Kammer sich bei der Zahl der Übergriffe auf drei beschränken: Die Angaben des Mädchens waren von Zeugen auch am zweiten Prozesstag nicht bestätigt worden. Für ungläubiges Staunen sorgte die Aussage einer Wuppertaler Polizistin: Sie hatte das Mädchen zum zweiten Mal vernommen — und dabei entgegen jeder Praxis einfach protokolliert, ohne Abweichungen von der ersten Vernehmung weiter zu hinterfragen. Weder Schulfreundinnen der 15-Jährigen noch der Freund, in dessen Wohnung es zu den Übergriffen gekommen sein soll, konnten als Zeugen Konkretes sagen. Sie hatten lediglich von dem Opfer gehört, dass es ein Mal zum Sex gegen ihren Willen gekommen sei.
Die Mutter berichtete, die 15-Jährige sei traumatisiert und „sehr eingeschüchtert“. Ihre Tochter benötige eine Therapie. Der Angeklagte selbst schwieg bis kurz vor Schluss dazu. Dann konnte er sich leidlich und unter Drängen seines Verteidigers dazu durchringen, einzuräumen, drei Mal den Beischlaf erzwungen zu haben — und blieb auch dabei wortkarg und verstockt.
Ein psychiatrischer Gutachter bescheinigt dem Soester eine Lernbehinderung, sein Intelligenzquotient liege bei etwa 85. Zu den kognitiven Einschränkungen komme ein massiv gestörtes Sozialverhalten, gepaart mit Aggressivität. Dafür spricht auch das Vorstrafenregister des 22-Jährigen: Er wurde mehrfach wegen Körperverletzung zu Bewährungsstrafen verurteilt — auf Anordnung eines Gerichts befindet er sich seit August 2015 in einer Heimeinrichtung für schwer erziehbare Jugendliche in Hövelhof.
Weil er dort seit einem Jahr wohl eine positive Entwicklung zeigt, verzichtete die Jugendkammer darauf, die bisherigen Strafen (22 Monate) mit dem aktuellen Urteil zu einer Gesamtstrafe zusammenzufassen und den 22- Jährigen so zwangsläufig hinter Gitter zu schicken. Allerdings sind die nun ausgesprochenen zehn Monate Jugendstrafe auf Bewährung kein „Sonderangebot“: Das Gericht erlegte ihm unter anderem ein Kontaktverbot zur Familie des Opfers auf. Der kleinste Fehltritt, und er werde den Knast von innen sehen, mahnte die Richterin. Der Familie sprach das Landgericht einen Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Dessen Höhe ist aber in einem Zivilverfahren zu klären.