21-Jähriger gesteht Schuss auf fahrendes Auto: „Das war ein Jux“
Jugendschöffengericht: Vorbelasteter Wuppertaler muss vierwöchigen Arrest absitzen. Urteil ist rechtskräftig.
Wuppertal. Die fünf jungen Leute die um 4.25 Uhr in der Nacht des 13. April mit einem Citroën Berlingo über die Langerfelder Straße fuhren, hörten einen Knall, einer von ihnen spürte ein Zischen am rechten Ohr. Und dann ging auch schon die Heckscheibe zu Bruch. Verletzt wurde niemand.
In dieser Woche gestand ein 21 Jahre alter Wuppertaler vor dem Jugendschöffengericht: „Ich habe geschossen. Das war nur ein Jux.“ Eigentlich habe er seinen Freund, bei dem er damals wohnte, treffen wollen. Der habe sich kurz zuvor zum Joggen aufgemacht.
Schlaglichter einer Lebensführung, die Jugendrichterin Ute Wierzba mehr als einmal die Stirn runzeln ließ. Das Urteil — ein vierwöchiger Dauerarrest — dürfte für den 21-Jährigen die letzte Warnung sein.
Der 21-Jährige ist schon mehrfach aufgefallen — unter anderem wegen Gewaltdelikten. Die Jugendgerichtshilfe attestiert dem Wuppertaler ein „Aggressionsproblem“.
An die Tatnacht konnte oder wollte er sich nicht recht erinnern. Also wurde eine Teilnehmerin der nächtlichen Party in den Zeugenstand gebeten — ein 15 Jahre altes Mädchen. Die Jugendliche erinnerte sich, dass der Angeklagte irgendwann eine Gaspistole geholt habe und damit in der Wohnung auf eine Lampe geschossen habe. Sie habe auch gesehen, wie der 21-Jährige auf das Auto geschossen habe.
Dass mit der Waffe — sie wurde im Bettkasten der Wohnung gefunden — eine Autoscheibe zerstört werden kann, hat die Polizei getestet: mit einem Probeschießen auf einem Schrottplatz in Nächstebreck. Der Schaden — 365 Euro — war bislang an der Citroën-Fahrerin (20) hängen geblieben. Das soll sich jetzt ändern. Neben dem Dauerarrest hat sich der 21-Jährige auch dazu verpflichtet, den Schaden in Monatsraten von mindestens zehn Euro gegenüber der Fahrerin abzustottern. Außerdem muss er nachweisen, dass er keine Drogen mehr nimmt. Das Urteil ist rechtskräftig.