Fahrgäste dürfen dann ab 20 Uhr nur noch vorne in die Busse einsteigen und müssen dem Fahrer ihr Ticket vorzeigen.
Für elektronische Tickets wird es fest installierte Kontrollgeräte geben. Ausgenommen von dieser Regelung sind mobilitätseingeschränkte Personen wie Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen. Sie dürfen weiterhin an der zweiten Bustür einsteigen. Eine Ausnahme gilt außerdem für die Busse des SchwebebahnExpress. Hier dürfen alle Kunden weiterhin an allen Türen einsteigen.