Ab März darf Gehölz nicht mehr geschnitten werden
Sperrfrist soll helfen, brütende Vögel zu schützen. Die Stadt berät per Telefon zu der gesetzlichen Regelung.
Am 1. März beginnt wieder die sogenannte „Sperrfrist“ für Gehölzschnitte. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es ab dann verboten, „Bäume, die außerhalb des Waldes…oder gärtnerisch genutzter Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsch und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen…“.
Das Schneide-Verbot soll helfen, brütende Vögel zu schützen und deren Lebensraum und Nahrungsgrundlage zu erhalten. Nach Erfahrungen des Ressorts Umweltschutz in den vergangenen Jahren gibt es im Februar häufig den Wunsch auf Verlängerung des Fäll- und Schnittzeitraums. Eine allgemeine Aussetzung der Sperrzeiten ist aber vom Gesetz nicht vorgesehen.
Wer gegen die gesetzliche Regelung verstößt und angezeigt wird, wird mit einem Bußgeld bestraft, das je nach Schwere des Schadens bis zu 5000 Euro beträgt.
Ganzjährig sind Arbeiten an Naturdenkmalen, an Bäumen in denkmalgeschützten Bereichen, an in vielen Bebauungsplänen festgeschriebenen Bäumen sowie an Gehölzen in besonders geschützten Teilen von Natur und Landschaft nur mit einer entsprechenden Genehmigung zulässig.
Im Internet sind die häufigsten Fragen und die zugehörigen Antworten zum Thema Baumschnitt und Sperrfrist zusammengestellt: Auf der Seite der Stadt „Gehölzschnitt“ eingeben. Die Stadt-Mitarbeiter Thomas Riemey (563-2622), Dirk Mücher (563-5542) und Karin Blume (563-4605) stehen für Beratungen zur Verfügung.
wuppertal.de