Maskenpflicht Maskengegner verunsichern die Schulen
Wuppertal · Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) hat die Stadt über eine geplante Aktion der Initiative „Querdenken 711“ am 9. November an Wuppertaler Schulen informiert.
Die sogenannten Querdenker beabsichtigten, an diesem Tag Kinder und deren Angehörige an Schulen auf dem Schulweg anzusprechen und diesen unwirksame Masken mit einem Logo der Initiative und eine CO²-Messung unter den Masken der Kinder anzubieten, um auf die angebliche Gefährlichkeit und Unwirksamkeit der Masken hinzuweisen. Bei „Querdenken 711“ handelt es sich um eine Initiative aus Stuttgart, aus der Ableger in anderen Städten hervorgegangen sind und die bei Demonstrationen die Nähe zur extremen Rechten nicht gescheut hat. Die Initiative selbst schreibt auf ihrer Homepage, dass es keine Aktion geben soll. „Bei der Aktion handelt es sich um einen Test unserer Kommunikationsstrukturen.“
„Schulverwaltungsamt, Ordnungsamt und Polizei sind informiert, um gegebenenfalls einzuschreiten“, sagt Schuldezernent Stefan Kühn. Wie viele Schulen in Wuppertal von der Aktion betroffen sein könnten, sei im Vorfeld nur schwer einzuschätzen, sagt Ordnungsdezernent Matthias Nocke. „Wir gehen nicht davon aus, dass die Initiative die Schlagkraft hat, um an jeder Schule eine solche Aktion zu starten. Wir kennen die Schulwege. Der Ordnungsdienst steht in ständigem Kontakt zur Polizei“, sagt Matthias Nocke. Was die Verweigerung von Masken in den Schulen angeht, sei ihm nur ein Einzelfall aus dem Frühjahr bekannt, der beigelegt werden konnte.
Das Ministerium weist darauf hin, dass Schülerinnen und Schülern die Teilnahme an derartigen Aktionen nicht durch die Beurlaubung vom Unterricht ermöglicht werde. Elternschaft und Schüler sollen angemessen und frühzeitig informiert werden. Zu möglichen Konsequenzen heißt es: „Die Schule respektiert im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unterschiedliche Auffassungen auch von Schülerinnen und Schülern. Dies beinhaltet jedoch nicht Handlungen, die zu Rechtsverstößen, Gesundheitsgefährdungen oder Gefährdungen des Schulfriedens führen. Das bewusste Tragen ungeeigneter Mund-Nase-Bedeckungen auf dem Schulgelände sowie das Drängen anderer Schüler zu Verstößen gegen die Coronabetreuungsverordnung in der Schule stellen daher Pflichtverletzungen dar, die mit erzieherischen Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen gemäß § 53 Schulgesetz NRW geahndet werden können. Gleiches gilt auch dann, wenn außerschulisches Verhalten von Schülerinnen und Schülern zu einer Störung des Schulfriedens führt und die Bildungs- und Erziehungsarbeit von Schule behindert (zum Beispiel, wenn Schüler direkt vor dem Schulgelände bedrängt, zu Verstößen gegen die Coronabetreuungsverordnung aufgerufen oder beim Zutritt zur Schule behindert werden).“
Eine Teilnahme von Schulen an derartigen „Aktionen“ komme unter dem Gesichtspunkt schulischer Neutralität und aus Gründen des Infektionsschutzes selbst dann nicht in Betracht, wenn dies intensiv vorbereitet und begleitet würde.
„Wer auf so absurde Art und Weise versucht, Kinder für seine politischen Zwecke zu instrumentalisieren, sollte mit der CO²-Messung vielleicht bei sich selbst anfangen“, sagt Marcel Hafke, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP-Landtagsfraktion. Darüber hinaus sei er sich sicher, dass die Schulkinder – und zwar von der Grundschule bis zur Oberstufe – sehr genau einordnen könnten, wer da an sie herantritt. „Es bleibt ein Schildbürgerstreich, der in aufgeregten Zeiten mit Blick auf die Gesundheit der Kinder so gar nicht witzig ist“, so Hafke.