Amok-Drohung eines Schülers war ein schlechter Scherz
Amtsgericht entscheidet: Schüler (16) muss 30 Arbeitsstunden ableisten.
Wuppertal. Das Jugendschöffengericht hat am gestrigen Donnerstag in nichtöffentlicher Verhandlung einen Schüler (16) wegen Bedrohung und Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten zu 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Der 16-Jährige muss sich zudem für mindestens ein Jahr in jugendpsychiatrische Behandlung begeben. Zuvor hatte der Angeklagte ein Geständnis abgelegt. Laut Anklage hat er im April 2011 einen Mitschüler mit einem Messer bedroht, weil er sich gestört fühlte. Für diesen Fall nahm das Gericht eine verminderte Schuldfähigkeit des Schülers an.
In diesem März soll der Schüler angesichts einer unmittelbar bevorstehenden Disco-Veranstaltung vor Klassenkameraden einen Amoklauf angekündigt haben. Im Prozess stellte sich heraus, dass das offenbar ein schlechter Scherz war.
Der 16-Jährige habe keinerlei Planungen für eine Gewalttat unternommen. Die Mitschüler hatten trotzdem Angst, schalteten Eltern, den Lehrer und die Polizei ein. Die Disco verlief ohne Zwischenfälle. Laut Staatsanwaltschaft wurde trotzdem Anklage erhoben. Angesichts von Amokläufen in Winnenden und Erfurt seien solche Drohungen nicht als Bagatelldelikte anzusehen.
Der 16-Jährige hat mittlerweile die Schule gewechselt. Dort führt er sich laut Gericht unauffällig. spa