Anwalt nötigt Falschparker und muss 4000 Euro Strafe zahlen
Rentner hatte sein Auto auf dem Hof abgestellt. Der Angeklagte wollte es nur gegen Geld freigeben.
Wuppertal. Ein unbefugter Parker auf seinem Innenhof — das wollte ein Rechtsanwalt nicht hinnehmen. Er parkte den Wagen zu und wollte ihn nur gegen eine Geldzahlung wieder freigeben. Das sei Nötigung und versuchte Erpressung musste er sich jetzt vor dem Amtsgericht sagen lassen. Er wurde zu einer Geldstrafe von 4000 Euro verurteilt.
Der fremde Parker (65) hatte an dem Samstag im März seine Tochter in der Nachbarschaft besucht, verzweifelt einen Parkplatz gesucht. Er glaubte, sein Auto auf dem Hof rechtmäßig abgestellt zu haben: „Da stand doch ein Schild!“
Als er am Nachmittag wieder abfahren wollte, war ihm der Weg versperrt. Er suchte Kontakt zu dem Besitzer. „Ich habe mich entschuldigt und gebeten, dass er mich rausfahren lässt. Er sagte: Ja, wenn Sie 200 Euro zahlen“, berichtete der Rentner.
Zahlen wollte er nicht. Weil er dringend nach Hause musste, lieh er sich den Wagen seiner Tochter. Die wollt eine gütliche Einigung mit dem Hausbesitzer suchen.
Doch der hatte seine Frau angerufen, saß bereits bei ihr im Auto und fuhr davon. Die Tochter des Rentners rief die Polizei, die den Rechtsanwalt zu seinem Büro zurückrief und ihn zwang, den fremden Wagen freizugeben.
Vor Gericht beharrte der Rechtsanwalt darauf, dass er im Recht gewesen sei: „Das war eine intensive Besitzstörung“, beharrte er. „Das war Hausfriedensbruch.“ Dieser Parkplatz sei für seine Mandanten gedacht. Er habe ein erhöhtes Nutzungsentgelt von 120 Euro verlangt, klage das jetzt auch ein.
Das Gericht gab ihm Recht, dass der 65-Jährige nichts auf seinem Gelände zu suchen hatte. „Was hätten Sie tun dürfen? Abschleppen ja. Aber nicht zuparken und Geld verlangen“, erklärte die Richterin. Er habe kein Recht auf das erhöhte Nutzungsentgelt. Dieses Geld erzwingen zu wollen, sei Nötigung und versuchte Erpressung.