Verbrauchertipp Aufgepasst auf der Kaffeefahrt: Den Verkäufern die teure Tour vermasseln

Verbraucherzentrale warnt vor gerissenen Verkaufstaktiken.

Wuppertal. Geldgewinne, Geschenke, gutes Essen und weitere Attraktionen vor Ort — mit den immer gleichen Versprechen werden meist ältere Menschen zur Teilnahme an einer Tagestour gelockt. Doch hinter der preiswerten Fahrt ins Grüne verbirgt sich oft eine Verkaufstour, bei der den Teilnehmern meist minderwertige Waren zu überteuerten Preisen angedreht werden. „Auf keinen Fall sollten sich Teilnehmer bei Kaffee und Kuchen am Zielort dazu verleiten lassen, etwas zu unterschreiben oder gleich das Portemonnaie zu zücken“, warnt Michelle Schüler von der Verbraucherzentrale.

Nette Einladung nur schöner Schein: Preiswerten Touren mit vielen Extras sollte man stets misstrauisch begegnen! Sinnvoll ist es, das Angebot zu einer Kaffeefahrt und das Kleingedruckte vor der Buchung sorgfältig zu lesen.

Gerissene Verkaufstaktik: Veranstalter von Kaffeefahrten haben nichts zu verschenken, sondern treiben mit Rentnern und Pensionären ein für sie einträgliches Spiel. Zusätzlich treiben sie mit den ermittelten Adressdaten oft noch einen regen Handel.

Ihre Verkaufsveranstaltung findet häufig in einem abgelegenen Lokal statt, damit möglichst niemand zu einem interessanteren Ort entschwindet. Während einer mehrstündigen Präsentation werden Teilnehmer von geschulten Verkäufern zum Kauf von zweifelhaften Produkten — etwa Rheumadecken, Werkzeug oder Küchengeräten — zu meist völlig überzogenen Preisen animiert. Verläuft das Geschäft nicht so einträglich wie erhofft, werden die Teilnehmer oft aggressiv von den Verkäufern bedrängt.

Teilnahme und Kauf kein Zwang: Gäste einer Verkaufsveranstaltung können sich jedoch durchaus während der Warenpräsentation absetzen und bis zur Rückfahrt etwas anderes unternehmen. Sie haben trotzdem einen Anspruch auf sämtliche Leistungen — etwa auf Verpflegung und Rücktransport —, die sie gebucht und bezahlt haben. Sie müssen auch nichts kaufen. Falls Teilnehmer daran gehindert werden, den Veranstaltungsraum zu verlassen, sie womöglich sogar bedroht werden, sollte sich niemand scheuen, die Polizei über den Notruf 110 zu verständigen und Anzeige wegen Nötigung zu erstatten. Hilfreich ist es bei Problemen, vorsorglich die Namen des Busunternehmers und des Fahrers sowie das Kennzeichen des Busses für eine Beschwerde zu notieren.

Unterschrift und Anzahlung tabu: Sinnvoll ist auch, Kaufvertrag und Werbematerial erst mal mit nach Hause zu nehmen, um einen Vertrag in Ruhe prüfen sowie Preis und Qualität mit anderen Waren vergleichen zu können.

Widerrufsrecht: Wird ein Warenkauf im Nachhinein bereut, weil der Preis der neuen Heizdecke zu hoch erscheint oder Zweifel an der angepriesenen Wunderwirkung von Fitness-Pillen aufkommen, können Käufer in der Regel innerhalb von 14 Tagen, nachdem ein Vertrag vereinbart wurde beziehungsweise sie die gekaufte Ware in den Händen halten, ohne Begründung vom Kaufvertrag Abstand nehmen. Weitere Informationen unter

verbraucherzentrale.nrw/kaffeefahrten

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