Augentropfen: Drittes Kind mit Folgeschäden
Ein Junge aus Wuppertal leidet in Folge der falschen Behandlung unter einer Hornhauttrübung.
Wuppertal. Nun scheint es festzustehen: Auch das dritte der im Februar mit falsch dosierten Augentropfen behandelte Frühgeborene hat eine Verletzung des Auges davongetragen.
Laut Staatsanwaltschaft handelt es sich um einen kleinen Jungen aus Wuppertal, der als Folge der damaligen Behandlung unter einer Hornhauttrübung des rechten Auges leidet. Das Kind befinde sich weiterhin in ärztlicher Behandlung und sei auf dem geschädigten Auge lichtempfindlich. Mittels einer speziellen „Kindersonnenbrille“ werde derzeit versucht, dem kleinen Jungen Erleichterung zu verschaffen.
Inwieweit das Sehvermögen des Kindes dauerhaft geschädigt sei, lasse sich zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer einschätzen.
Der Fall der drei frühgeborenen Kinder hatte monatelang für Schlagzeilen gesorgt: Durch die Falschübermittlung eines Rezepts waren bei einer morgendlichen Routineuntersuchung auf der vom Klinikverbund und Helios gemeinsam betriebenen Neugeborenen-Intensivstation tausendfach zu hoch dosierte Augentropfen verabreicht worden.
Einem der Frühchen — dem kleinen Linus aus Solingen — wurden dabei die Netzhäute nahezu irreparabel verätzt. Das Kind ist trotz mehrerer Nachoperationen auf dem linken Auge weiterhin nahezu blind. Die Sehkraft rechts ist getrübt.
Zunächst galten zwei andere Neugeborene, die damals ebenfalls behandelt worden waren, als deutlich geringer verletzt. Doch im Zuge der Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung hatte die Staatsanwaltschaft bei allen betroffenen Eltern nochmals nachgehakt. Ende August hatte eine Familie aus Wuppertal daraufhin mitgeteilt, ihre Tochter sei durch die Fehlbehandlung mit den ätzenden Augentropfen schwer am linken Auge verletzt worden. Nach WZ-Informationen besteht eine Trübung der Pupille. Nun wurde bekannt, dass auch das dritte Kind — der Junge aus Wuppertal — verletzt wurde.
Im Juni dieses Jahres hatte sich die Geschäftsführung bei allen Eltern entschuldigt und einen „unentschuldbaren Behandlungsfehler“ eingeräumt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauern an.