Baby zu Tode geschüttelt: Vater (28) angeklagt
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Körperverletzung mit Todesfolge vor. Die Anklage listet mehr als 30 Zeugen auf.
Wuppertal. Weil er seinen sechs Wochen alten Sohn zu Tode geschüttelt haben soll, hat die Staatsanwaltschaft den 28 Jahre alten Vater angeklagt. Der Vorwurf lautet: Körperverletzung mit Todesfolge. Wie berichtet, soll der Mann gestanden haben, am frühen Morgen des Ostermontags 2011 den Jungen so lange geschüttelt zu haben, bis der Säugling einen irreparablen Hirnschaden erlitten hatte.
Das Kind starb in der Helios-Kinderklinik. Laut Anklage hatte der Vater am Tag vor Ostermontag Zahnschmerzen, gegen die er Schmerzmittel genommen hatte. Der Säugling habe den Mann mehrfach in der Nacht durch sein Schreien geweckt. Gegen 4 Uhr früh habe der 28-Jährige das Kind genommen, mehrfach geschüttelt und wieder hingelegt.
Weil der Junge weiter geschrien habe, habe der Vater ihn erneut geschüttelt. So lange, bis sich das Kind nicht mehr bewegte. Laut Anklage habe er das leblose Baby dann auf die Wohnzimmercouch geworfen. Mutter und Vater brachten ihr Kind dann in die Klinik, wo sie vorübergehend festgenommen wurden. Nach mehrstündigen Vernehmungen kam das Paar wieder frei.
Am Mittwoch nach Ostern soll der Mann im Bad der Familienwohnung einen Suizidversuch unternommen haben und ins Krankenhaus gebracht worden sein. Dort habe er gegenüber der Kriminalpolizei ein Geständnis abgelegt. Die Staatsanwaltschaft ging von Totschlag aus, beantragte einen Haftbefehl.
Wie berichtet, blieb der Mann auf freiem Fuß. Begründung unter anderem: das Geständnis und die fehlenden Beweise für den Tötungsvorsatz. Doch die Fahnder hatten weiterhin den Verdacht, dass der Junge nicht nur geschüttelt, sondern gegen eine Tür, Wand oder einen Schrank geschlagen worden sei. Diverse Gutachten, unter anderem zur Klärung einzelner Verletzungen, wurden deshalb in Auftrag gegeben. Der Verdacht des Tötungsvorsatzes ließ sich nicht erhärten. Zu dem Schluss soll auch ein Psychiater gekommen sein, der den Vater untersucht hat.
Die Familie — das Paar soll einen neun Jahre alten Sohn haben — wurde zu Beginn der Ermittlungen als „absolut unauffällig“ bezeichnet. Die Frau war berufstätig, der Mann verdiente sein Geld als Berufskraftfahrer.
Laut Staatsanwaltschaft gibt es zudem keine Hinweise darauf, dass der Säugling vor der Tat misshandelt worden ist. Der Junge sei in einem guten Zustand gewesen. Mutter und Vater des Opfers halten offenbar weiter zusammen. Wie die WZ erfuhr, hat das Paar zwei Monate nach Ostern 2011 geheiratet.
Über die Zulassung der Anklage — sie listet mehr als 30 Zeugen auf — hat das Landgericht noch nicht entschieden. Körperverletzung mit Todesfolge wird laut Strafgesetzbuch (§ 227) mit Haft nicht unter drei Jahren bestraft.