Schmerzensgeld: Entlassene EDE-Betriebsrätin will 420.000 Euro
Prozess um Schmerzensgeldforderung: Gütetermin vor dem Arbeitsgericht gescheitert.
Langerfeld. Neues Kapitel in der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Handelsriesen EDE und dessen 2010 fristlos gekündigter Betriebsratsvorsitzenden: Die Frau will auf dem Klageweg Schmerzensgeld wegen angeblichen Mobbings erstreiten. In der mehr als 300 Seiten langen Klageschrift fordert die Frau von EDE 420.000 Euro. Der obligatorische Gütetermin vor dem Arbeitsgericht scheiterte in dieser Woche. Mitte Februar beginnt deshalb der Prozess.
Seit mehr als einem Jahr liegen die entlassene Betriebsratschefin und EDE — 800 Mitarbeiter, mehrere Milliarden Euro Jahresumsatz — im Clinch. Insgesamt vier Kündigungen schrieb EDE der langjährigen Mitarbeiterin, die seit Monaten Hausverbot hat.
Wie berichtet, hat die entlassene Betriebsrätin vor dem Arbeitsgericht — dort hatte sie Kündigungsschutzklage erhoben — im Mai 2011 einen Teilerfolg erzielt. Zwei im November 2010 ergangene Kündigungen erklärte das Gericht für nichtig.
Wie berichtet, hatte EDE die erste Kündigung mit einer Segelreise begründet, den die Betriebsrätin während einer langwierigen Burnout-Erkrankung unternommen hatte. Laut Arbeitsgericht hat EDE jedoch nicht ausreichend begründen können, dass durch die Reise ein „genesungswidriges Verhalten“ der Mitarbeiterin vorlag. Zudem habe das Unternehmen keine medizinischen Fakten geliefert, die das Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit beweisen.
Bezüglich der zweiten Kündigung entschied das Gericht, dass es im Zuge einer kontroversen Betriebsratssitzung seitens der Mitarbeiterin zwar zu verbalen Angriffen gekommen sei. Als Beleidigung oder Bedrohung seien diese aber nicht zu werten. Es handele sich eher um Ehrverletzungen und Verleumdungen, die zunächst mit Abmahnungen hätten sanktioniert werden müssen. Laut Arbeitsgericht befand sich die gefeuerte Betriebsratsvorsitzende durch die damalige Abwahl in einer „emotionalen Ausnahmesituation“.
Hintergrund: Die Entlassung einer Betriebsratsvorsitzenden ist ein eher seltener Vorgang, der nur umsetzbar ist, wenn der Betriebsrat selbst den oder die Vorsitzende abwählt. Wie berichtet, hatte es im Fall der EDE-Betriebsrätin eine knappe Abstimmung gegeben: Mit 7:6 Stimmen wurde seinerzeit die Entlassung der Vorsitzenden beschlossen.
Ein Ende der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung ist nicht absehbar. Gegen das Mai-Urteil ist EDE in die Berufung gegangen. Am Landesarbeitgericht Düsseldorf hat es bereits einen Verhandlungstag gegeben. Der zweite ist in zwei Wochen geplant. Ende offen. Die Kündigungen Nummer 3 und 4 sind noch am Wuppertaler Arbeitsgericht anhängig und somit noch nicht entschieden.