Beschwerdeportal hilft bei Problemen rund um den Post- und Paketversand

Post-Ärger.de ist Beschwerde- und Informationsstelle.

Häufig werden freundliche Botschaften in Grußkarten oder Pakete mit liebevollen Gaben verschickt — oftmals Briefe mit Geld-, Gutschein- oder Büchergeschenken. Groß sind Enttäuschung und Ärger bei Absendern und Empfängern, wenn die Postsendungen zu spät oder gar nicht ankommen. Geldbriefe, Botschaften mit Express-Vermerk oder Kündigungen per Einschreiben.

Verbrauchertipp

Damit Briefe mit meist geldwertem Auftrag unterwegs nicht verloren gehen, wird die kostbare Fracht meist am Postschalter entgegengenommen, berechnet und eingescannt, um die Sendung möglichst lückenlos verfolgen zu können. Dieser Service kostet extra. Dennoch gelangen viele Schreiben mit wichtigen oder finanziellen Anliegen nicht sicher und fristgerecht an die richtige Adresse. Beim Klären von Verbraucherärger rund um den Post- und Paketversand hilft das Online-Portal „Post-Ärger.de“ der Verbraucherzentralen NRW und Thüringen, so Angelika Thalmann von der Verbraucherzentrale in Wuppertal. Sie gibt zudem einige Tipps. Brief mit Warensendung: Geschenke im Kleinformat — etwa CDs, Bücher oder dekorative Kosmetikartikel — müssen nicht unbedingt als Paket oder Päckchen aufgegeben werden. Die Warensendungen im Kleinformat lassen sich je nach Anbieter auch etwas preisgünstiger per Brief verschicken. Hierbei gelten jedoch gegebenenfalls besondere Bedingungen, etwa dass der Umschlag nicht zugeklebt werden darf, die Ware nicht versichert ist oder eine Sendungsverfolgung ausscheidet.

Wertbrief: Wer Geld in einem einfach frankierten Umschlag verschickt, hat in der Regel keinen Anspruch auf Schadensersatz, falls der Brief oder sein Inhalt bei der Beförderung verlorengehen. Ein Geldgeschenk oder wichtige Dokumente sind besser abgesichert, wenn Bares oder Wichtiges als Wertbrief versendet werden.

Expressbrief: Last-Minute-Grüße erreichen Ihr Ziel meist noch rechtzeitig, wenn man den Expresszuschlag für die schnelle Post mit in Kauf nimmt. Absender können gegen Aufpreis sogar festlegen, bis zu welcher Uhrzeit der Expressbrief am anderen Tag sein Ziel erreicht haben soll. Einschreiben: Damit sich Abos fürs Fitnessstudio oder fürs mobile Telefonieren nicht automatisch verlängern, müssen die Verträge hierzu rechtzeitig gekündigt werden. Wer die Frist versäumt oder eine ordentliche Kündigung nicht nachweisen kann, muss mit erheblichen Folgekosten bei einer verspäteten Vertragsauflösung rechnen. Auf Nummer sicher gehen Abo-Müde, wenn sie ihre Kündigung per Einschreiben versenden. Der Versand per Einschreiben, bestenfalls mit Rückschein, ist die richtige Lösung, um nachzuweisen, dass ein Brief versendet wurde und termingerecht beim Empfänger angekommen ist. Weitere Informationen zum Briefversand und die Möglichkeit, seinen Ärger zu Frankierungs- und Zustellungsproblemen bis hin zum Verlust von Briefsendungen bekommen Ratsuchende im Online Beschwerdeportal der Verbraucherzentralen NRW und Thüringen.

www.post-ärger.de

Beratungsstelle Wuppertal Schloßbleiche 20 42103 Wuppertal Tel. 0202 693758- 01 Fax 0202 693758- 11 wuppertal@verbraucherzentrale.nrw www.verbraucherzentrale.nrw