Die Aufsicht (32) war über sein plötzliches Auftauchen so erschrocken, dass sie schrie und mit allem nach dem Eindringling warf, was sie fassen konnte — darunter auch die Bonbons auf der Theke. Der Räuber hatte daraufhin die Flucht ergriffen.
Das Gericht wertete das als Rücktritt von dem Raubversuch, denn er hätte sein Vorhaben ja fortsetzen können. Es verurteilte den Mann nur wegen Bedrohung und verhängte eine Bewährungsstrafe.