Bewährungsstrafe nach Sex-Chat mit 13-Jähriger
Ein 21-jähriger Familienvater wurde gestern vor dem Amtsgericht verurteilt.
Wuppertal. Ein 21-jähriger Familienvater ist am Dienstag vor dem Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Er gab zu, die 13-jährige Geschädigte im Chat auf WhatsApp nach ihren bisherigen sexuellen Erfahrungen ausgefragt und sie aufgefordert zu haben, sich mit ihm zu treffen. Die beiden hatten sich einige Monate zuvor auf einer Kirmes kennengelernt.
Der Angeklagte erklärte sein Handeln unter Tränen damit, dass er kurz vor dem Gespräch Alkohol getrunken und sich in seiner privaten Situation als junger Vater insgesamt überfordert gefühlt habe. Dabei habe er tatsächlich aber nie Interesse an dem Mädchen gehabt und habe sich auch nicht wirklich mit ihr treffen wollen.
Während der Urteilsverkündung sagte der Richter dazu: „Wir können nur mutmaßen, was passiert wäre, wenn die Geschädigte darauf eingegangen wäre. Jeder weiß, dass man so einen Chat nicht mit einem 13-jährigen Mädchen führt.“ Der Gesetzgeber stelle solche Taten bewusst frühzeitig unter Strafe.
Als der Richter während der Verhandlung einige Auszüge aus dem Chat-Verlauf vorlas, verließ die Verlobte des Angeklagten mit dem gemeinsamen Sohn den Saal. Während der Verhandlung stand der Angeklagte auf und entschuldigte sich bei der Geschädigten: „Es tut mir leid, wie es gekommen ist, ich hatte nie etwas Böses im Sinn.“ Außerdem könne er ihre Mutter verstehen - denn die hatte den Chat-Verlauf zufällig im Handy ihrer Tochter gefunden und war ohne deren Wissen zur Polizei gegangen.
Das Gesetz sieht für den Tatbestand „sexueller Missbrauch von Kindern“ den Strafrahmen einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. In der dreijährigen Bewährungszeit muss der Verurteilte jetzt 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten, einen Täter-Opfer-Ausgleich anstreben und sich in psychotherapeutische Behandlung begeben. Das Gericht rechnete ihm Geständnis und Entschuldigung positiv an. Allerdings sei er bereits mehrfach wegen verschiedener Delikte verurteilt worden, habe unter anderem eine einjährige Jugendstrafe verbüßt. Der Angeklagte hielt sich bei der Urteilsverkündung beide Hände vor sein Gesicht, dann sah er den Richter an und nickte zu dessen Ausführungen. Er kündigte an, keine Berufung einlegen und das Urteil in dieser Form annehmen zu wollen.