Klärung Abgesackte Häuser in der Beyeröhde: Wuppertaler Stadtwerke haften für Schäden
Wuppertal · Ein Gutachten ist zum Ergebnis gekommen, dass die Ursache für die Häuserschäden eine defekte Wasserleitung ist.
Aufatmen in der Beyeröhde: Ein Gutachten hat jetzt die Ursache für das Absacken der Wohnhäuser im Osten Wuppertals endgültig geklärt. Demnach war ein Wasserrohr der Wuppertaler Stadtwerke undicht. Das führte dazu, dass die Hohlräume in dem geologisch außergewöhnlichen Dolinengebiet unterspült wurden. In der Folge sackte an dem verhängnisvollen Sonntag im März dieses Jahres das Haus mit der Nummer Beyeröhde 45 ab, weshalb dieses und die beiden Nachbarhäuser unbewohnbar sind. Stadtdirektor Johannes Slawig sagt: „Das Gutachten weist klar einen Verursacher aus.“
Das interessiert ganz besonders die rund 30 unmittelbar betroffenen Menschen, die durch das Absacken der Häuser teils immense finanzielle Schäden hinnehmen mussten. Nicht nur Haus-Eigentümer warten seit Monaten auf eine Entschädigung, sondern auch die Mieter. Stadtsprecherin Martina Eckermann, die sich nach eigenem Bekunden über Monate in engem Kontakt mit den Betroffenen befand: „Da musste in der Zeit der Evakuierung einiges neu gekauft werden. Viele Leute kamen ja zunächst nicht an ihre Sachen, mussten aber am Montag wieder zur Arbeit.“ Da drei Häuser bis heute unbewohnbar sind, gab es zahlreiche Umzüge und Neuanschaffungen - von Möbeln bis zur neuen Küche. Bislang mussten die Betroffenen diese Kosten selber tragen. „Das waren in manchen Fällen existentielle Nöte“, sagt Eckermann. Langerfelder Vereine und „Wuppertaler in Not“ halfen den Betroffenen mit Spenden über die Runden.
Özay Saglar gehört zu den Anwohnern, die es am härtesten getroffen hat. Die Mutter von drei Kindern wohnte mit ihrer Familie in dem Gründerzeit-Haus an der Beyeröhde, das wahrscheinlich nie wieder bewohnt werden kann. Sie rechnete der WZ vor, wie sie in den ersten Wochen immer wieder Geld für Kleidungsstücke, Möbel und Umzüge ausgeben musste. Sie ist erleichtert, dass die Frage der Haftung nun geklärt ist. Sie habe sich bislang bei Freunden Geld geliehen und sich mit Spenden über Wasser gehalten. Doch nun müsse ein ordentlicher Ausgleich her. „Mit 3000 Euro ist uns nicht geholfen“, sagt sie. Für einen Neustart stelle sie sich eine Entschädigung von 20 000 bis 30 000 Euro als angemessen vor.
Eine noch im Einzelfall auszuarbeitende finanzielle Entschädigung soll von den Wuppertaler Stadtwerken kommen. Oder genauer: deren Versicherung. Die Stadttochter ist über den Kommunalen Schadenausgleich (KSA) geschützt. Das ist ein Zusammenschluss von Gemeinden zu einer kommunalen Selbsthilfeeinrichtung, die städtische Betriebe und Kommunen über Umlagen absichert.
Betroffene Stahlrohre sind
überall im Stadtgebiet verlegt
Die Stadtwerke, obwohl rechtlich in der Haftung, erklären auf WZ-Anfrage, dass die verlegten Stahlleitungen „Stand der Technik sind“ und auch heute noch verlegt werden. Diese Rohre sind von außen mit Bitumen geschützt, von innen mit Zement. Die Bodenbewegungen in dem Dolinengebiet sollen jedoch laut Stadtwerke den Schutz beschädigt haben. WSW-Sprecher Holger Stephan sagt: „Überhaupt muss festgestellt werden - und zu diesem Ergebnis kommt auch der Gutachter - dass die besondere Geologie des Gebietes mit ihren erheblichen Hohlräumen zu den bekannten Auswirkungen erheblich beigetragen hat.“ Wuppertaler in anderen Wohngebieten - in denen größtenteils Stahlrohre verlegt sind - müssten sich keine Sorgen machen. Im Spezialfall Beyeröhde habe man jedoch bereits die Stahlrohre durch Kunststoffrohre ersetzt.
Die Stadtwerke haben aus dem Vorfall nun weitere Konsequenzen gezogen. Die Wasserlecksuche ist bei den WSW eine eigene Einheit. Diese überprüft unter anderem mit Horchgeräten alle Trinkwasserleitungen mindestens einmal im Jahr. Gebiete mit erhöhtem Schadensaufkommen auch öfter, so Stephan. Doch: „Die Beyeröhde zählte zu den unauffälligsten Gebieten im Netz.“ Das sehen die Stadtwerke nun offenbar nicht mehr so. Inzwischen wird die betroffene Leitung mit einem neuen Messgerät dauerüberwacht. »S. 17