#Rechtso Blitzer, Punkte, Alkohol und Fahrerflucht
Beim dritten Abend der Reihe „#RechtSo“ ging es im Landgericht um (Fehl-)Verhalten am Steuer.
Wissen Sie, welche Blitzertypen hier im Einsatz sind und wie sie funktionieren? Wieviel Promille Sie auf dem Fahrrad haben dürfen? Oder wann Sie Chancen haben, dass die geblitzte Fahrt ohne Folgen bleibt? Rund 60 Besucher des dritten #RechtSo-Abends im Landgericht haben sich darüber informiert.
Oberamtsanwalt Ulrich Handle hat den Zuschauern die juristischen Folgen von Alkohol am Steuer verdeutlicht. Er erklärte etwa, dass eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer mehr als 0,5 Promille im Blut hat, während er ein Kraftfahrzeug fährt. Eine Straftat liegt ab 1,1 Promille vor – beim Kraftfahrzeug wohlgemerkt. Denn das bedeutet, dass es maschinell angetrieben werden muss. Fahrräder und Pedelecs fallen nicht darunter, wie Handle erklärte. Aber auch deren Fahrer haben eine Promillegrenze zu beachten. Denn ab 1,6 Promille sei auch Radfahren eine Straftat.
Und auch wer nur 0,3 Promille oder mehr habe, könne „relativ fahruntüchtig“ sein und etwa im Falle eines Unfalls als fahruntüchtig gelten – und sich strafbar machen.
Handle beschäftigte sich auch mit der sogenannten Fahrerflucht. Fazit: „Behalten Sie die Ruhe, bleiben Sie vor Ort, rufen Sie notfalls die Polizei.“ Wegfahren oder ein hinterlassener Zettel könnten ernste Folgen haben.
Unfall-Sachverständiger Stefan Nover stellte die beiden hier üblichen Blitzertypen vor: ESO und Poliscan Speed. Der eine arbeitet wie eine Lichtschranke, der andere mit Laserstrahlen. Die werden vom Auto reflektiert, so könne das Gerät nach hunderten Einzelmessungen eine Durchschnittsgeschwindigkeit ablesen. Nover stellte klar: „Eine Messung komplett zu verwerfen, ist problematisch“. Allerdings, so die Antwort auf eine Frage, werde die Messung abgebrochen, wenn man innerhalb des Sichtfelds des Lasers (75 bis 20 Meter Entfernung) abrupt bremse. Da gilt nur: Vorsicht vor Auffahrunfällen.
Oliver Doelfs, Fachanwalt für Verkehrsrecht, erklärte, wie man mit einem Bußgeldbescheid nach einem Blitzer umgeht. Unter 21 Km/h bliebe man ohne Punkte – man solle sich überlegen, das einfach hinzunehmen, sagte er. Für alle anderen riet er: „Sie sollten skeptisch werden, wenn kein Foto dabei ist.“ Wenn die Behörde nicht nachweisen kann, wer gefahren ist, gebe es die Chance, dass die Verjährungsfrist (3 Monate) erreicht wird.
Die Vortragsreihe #RechtSo wird veranstaltet von Land-, Amts- und Arbeitsgericht, Staatsanwaltschaft, dem Anwaltsverein Wuppertal, den Notaren des Landgerichtsbezirks, der Bergischen Industrie- und Handelskammer und der Westdeutschen Zeitung. ecr