Pina Bausch Bundesarbeitsgericht im Fall Binder eingeschaltet
Keine Gespräche, keine Einigung. Anspruch auf Weiterbeschäftigung wieder vor Gericht.
Das Tanztheater Wuppertal (vertreten durch seinen Anwalt) hat beim Bundesarbeitsgericht Erfurt Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts im Kündigungsprozess von Adolphe Binder eingelegt. Das bestätigte der kaufmännische Geschäftsführer Roger Christmann auf Anfrage der WZ. Das Gericht hatte im August entschieden, dass die fristlose Kündigung der Intendantin vom Juli 2018 nicht rechtskräftig sei und eine Revision dagegen nicht zugelassen.
Nicht entschieden worden war damals der von Binder geltend gemachte Anspruch auf Weiterbeschäftigung als künstlerische Leiterin und weitere Gehaltszahlungen. Darüber wollte das Gericht bis Ende 2019 / Anfang 2020 befinden. Der Vorsitzende Richter hatte damals die Parteien gemahnt, sich zuvor zu einigen. Sowohl Adolphe Binder als auch Roger Christmann hatten den Appell aufgenommen und angekündigt, das Gespräch suchen zu wollen. Nun müsse man eine Kooperation antreten, meinte Binder damals.
Gespräche haben aber bis heute nicht stattgefunden, erklärte Christmann. Der Anwalt Binders habe Gesprächsangebote aus diversen Gründen abgelehnt. Ohne Gespräch habe aber auch keine Einigung erzielt werden können. Der Anwalt Binders, Ernst Eisenbeis, war am Sonntag nicht erreichbar.
Durch die eingereichte Nichtzulassungsbeschwerde bleibe das Urteil des Landesarbeitsgerichts nicht rechtskräftig, erklärte Christmann, außerdem müsse das Düsseldorfer Gericht nun wohl Ende Januar 2020 über die Weiterbeschäftigung Binders befinden. Christmann: „Wir wollen Klarheit. Wenn wir schon nicht miteinander reden, sollte wenigstens entschieden werden.“ Und das Bundesarbeitsgericht in Erfurt muss nun über die abgelehnte Revisionsmöglichkeit des Tanztheaters gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts urteilen.
Adolphe Binder war im Juli 2018 nach nur einem Jahr fristlos gekündigt worden. Konflikte im Tanztheater und das Fehlen eines brauchbaren Spielplans waren als Gründe genannt worden. Binders Arbeitsvertrag war auf fünf Jahre befristet und sah die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung nicht vor. mws