Im Rahmen der Identitätsfeststellung stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Aachen wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz vorlag.
Eine Abfrage seiner Personalien ergab eine Festnahme aufgrund eines Haftbefehls. Der 35-Jährige wurde im Anschluss aller Maßnahmen dem Polizeigewahrsam des Polizeipräsidium Wuppertal zwecks nachfolgender Überstellung in die Justizvollzugsanstalt gebracht. Die geforderte Geldstrafe in Höhe von 750 Euro konnte der Mann nicht zahlen, sodass er nun eine 25-tägige Haftstrafe zu verbüßen hat.