Bundestagswahl 2021 So können Wuppertaler ihre Stimme abgeben

Die Vorbereitungen für die Bundestagswahl laufen. Wuppertaler haben verschiedene Möglichkeiten zum Wählen.

 In Wuppertal haben Bürger mehrere Möglichkeiten, ihre Stimme abzugeben.

In Wuppertal haben Bürger mehrere Möglichkeiten, ihre Stimme abzugeben.

Foto: dpa/Michael Kappeler

Die Vorbereitungen für die Bundestagswahl am Sonntag, 26. September, laufen auf Hochtouren, teilte die Stadt mit. Zur Wahl aufgerufen sind rund 235.000 Wuppertaler. Wahlberechtigt sind alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Wahlbenachrichtigungen

Die Wahlbenachrichtigungen werden vom 23. August bis zum 4. September verschickt. Auf den Wahlbenachrichtigungen finden Bürger alle wichtigen Informationen zur Bundestagswahl. Neben dem Wahldatum und der Anschrift und Bezeichnung des Wahllokals informieren sie auch über die Möglichkeit der Briefwahl.

Die Stadt empfiehlt allen Bürgern, die Wahlbenachrichtigung am Wahltag mit ins Wahllokal zu nehmen – das beschleunigt die Abläufe vor Ort. Trotzdem ist es auch möglich, ohne die Wahlbenachrichtigung im Wahllokal zu wählen. In jedem Fall müssen sich Wahlberechtigte vor Ort mit ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Briefwahl

Wer am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann, hat die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Möglich ist das entweder per Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, persönlich im Rathaus oder über den Service Internetwahlschein.

Sofortwahl

Als besonderen Service bietet die Wahlbehörde die Sofortwahl bei der Wahlbehörde im Rathaus, Wuppertal-Barmen, Johannes-Rau-Platz 1, Lichthof, an. Vom 30. August bis zum 24. September haben die wahlberechtigten Wuppertaler die Möglichkeit, ihre Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2021 bei der Wahlbehörde im Rathaus Wuppertal-Barmen entgegenzunehmen und an Ort und Stelle zu wählen.

Die Unterlagen dürfen nur an die Wahlberechtigten persönlich ausgehändigt werden. Sie an eine andere Person zu übergeben, ist nur bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zulässig. Die Erfahrung zeigt, dass es vor allem in der ersten Woche zu längeren Wartezeiten im Sofortwahlbüro kommen kann.