Ratgeber Corona-Krise: Wuppertaler Steuerberater gibt Unternehmen Tipps

Wuppertal · Marcel Oberberg nennt Handlungsempfehlungen zur Liquiditätssicherung.

Wie müssen Unternehmen jetzt reagieren?

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Neben den Herausforderungen für das Gesundheitssystem bringt die Corona-Krise gewaltige Auswirkungen für Unternehmen aus fast allen Branchen mit sich. Wie umfangreich und tiefgreifend diese Auswirkungen letztendlich sein werden, wird sich erst in den kommenden Wochen und Monaten zeigen. Aktuell müssen Unternehmen in erster Linie ihre Liquidität sicherstellen. Marcel Oberberg, Steuerberater bei der Kanzlei HLB Treumerkur, erklärt, auf was dabei zu achten ist.

Was sind in der Corona-Krise für Unternehmen die größten Herausforderungen?

Marcel Oberberg: Die Entwicklung der Corona-Krise ist äußerst dynamisch und den Managern bleibt häufig gar nichts anderes übrig als ihr Unternehmen auf Sicht durch die Krise zu manövrieren. Klar ist aber, dass sich der Druck auf die jetzt schon angespannte Liquidität noch weiter erhöhen wird. Denn es kann von weiteren Umsatzrückgängen ausgegangen werden und die Zahl der Kunden, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr fristgerecht nachkommen können, wird ebenfalls zunehmen.

Wie können betroffene Unternehmen ganz konkret darauf reagieren?

Marcel Oberberg: Erst einmal gilt es kühlen Kopf zu bewahren. Und dann sollte man sich sofort mit folgender Handlungsempfehlung beschäftigen: Liquidität schaffen, z.B. durch Finanzierungshilfen, Kreditrahmen ausweiten, vertragliche Zahlungsverpflichten anpassen, Steuerstundungen sowie Steuerherabsetzungen beantragen im Bereich Umsatzsteuer, Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen, Kurzarbeit. Einiges haben die Bundesministerien bereits auf den Weg gebracht, einiges ist gerade in der Abstimmung.

Das sind ziemlich viele Werkzeuge. Was hilft schnell und unkompliziert?

Marcel Oberberg: Ich rate dazu, in einem allerersten Schritt die Steuervorauszahlungen auf die Einkommen- sowie Gewerbe- und Körperschaftsteuer herabzusetzen und die Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung der Umsatzsteuer anzupassen. Außerdem empfehle ich einen Antrag auf zinslose Stundung von laufenden Steuerzahlungen zu stellen. Übrigens will die Finanzverwaltung bis Ende 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge verzichten, wenn ein Unternehmen unmittelbar vom Coronavirus betroffen ist. Ob es bei diesen Hilfsmaßnahmen der Finanzbehörde bleibt oder ob noch weitere Erleichterungen beschlossen werden, wird man sehen.