Verkehrssicherheit Makaberes Posting über Radfahren im Dunkeln sorgt für Wirbel im Nett-Werk Wuppertal
Düsseldorf · Immer wieder kommt es im Winter zu gefährlichen Situationen zwischen Rad- und Autofahrern. Doch wer ist im Falle eines Unfalls schuld und wie kann man dem vorbeugen?
Am Montag (29.10) sorgte ein Post in der Facebook-Gruppe NETT-WERK Wuppertal für ordentlich wirbel. Ein User hatte geschrieben: „An die ganzen Fahrradfahrer, die in der dunklen Jahreszeit ohne Licht fahren: Vergesst bitte euren Organspendeausweiß nicht zuhause!“
Daraufhin erntet der Verfasser des Kommentars, Facebook-User Nils Nawratil, prompt Kommentare, seine Aussage sei alles andere als witzig. Viele User berichten jedoch auch über unschöne Erlebnisse. Tina Tulpe beispielsweise schreibt: „(...) mir ist schon fast einer unters Auto gekommen in schwarzen Klamotten und im Dunkeln (...)“.
Es entbrennt eine Diskussion darüber, wer bei einem möglichen Unfall Schuld sei, ob Radfahrer es darauf anlegen würden - und darüber, dass Autofahrer mit Radfahrern rücksichtslos umgehen würden. So oder so: Nils Nawratil hat mit seinem Post einen Nerv getroffen - denn jeder achte Verkehrstote ist ein Radfahrer: Wie das Statistische Bundesamt für das Jahr 2017 ermittelte, starben auf deutschen Straßen 3.180 Menschen und etwa 79.000 wurden verletzt. Jeder fünfte Verletzte war ein Radfahrer. Besonders gefährdet sind Radler ab 75 Jahren. Ihr Anteil an allen im Straßenverkehr getöteten lag bei 40 Prozent.
Auch in Wuppertal nimmt in erster Linie durch E-Bikes und Pedelecs der Radverkehr zu. Auf Nachfrage unserer Redaktion bei der Polizei Wuppertal wurde uns mitgeteilt, dass im ersten Quartal 2017 18 Radfahrer sowie 7 Personen auf Pedelecs in einen Unfall verwickelt waren.
Wer ist Schuld im Falle eines Unfalls?
Die Schuldfrage ist umstritten. Denn nach § 17 StVO muss die nicht vorhandene Fahrradbeleuchtung Auslöser oder zumindest Teil der Ursache für den Unfall sein, damit der Fahrradfahrer haftbar gemacht werden kann. Dies gilt es immer im Einzelfall zu ermitteln.
So können sowohl Autofahrer wie auch der Radfahrer, der im Dunkeln ohne Beleuchtung fährt, in unterschiedlicher Gewichtung für den entstandenen Schaden haften. Für Autofahrer gilt grundsätzlich zunächst das Sichtfahrgebot.
Unter Sichtfahrgebot versteht man nach § 3 (1) StVO die Einschränkung oder Reduzierung der Geschwindigkeit aufgrund von schlecht einsehbarer Fahrbahn, sodass der Fahrer in mindestens der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann. Langsamere Fahrt ist somit bei Dunkelheit oder schlechten Witterungsverhältnissen geboten
Tipps des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC):
Auf seiner Internetseite bietet der ADFC eine Übersicht zum verkehrssicheren Fahrrad an. Dort wird detailliert gezeigt, welche Ausrüstungsteile an einem Fahrrad angebracht sein müssen, damit dieses nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) verkehrssicher ist.
Grundsätzlich gelte „Sehen und gesehen werden“, so der ADFC. Neben den Bremsen ist das zweit wichtigste die Fahrradbeleuchtung. Vorgeschrieben sind hier ein weißer Frontscheinwerfer sowie ein rotes Rücklicht. Außerdem sollen Reflektorstreifen oder gelbe Speichenreflektoren für eine gute Sichtbarkeit von der Seite sorgen. Obligatorisch sind zudem ein weißer Reflektor vorne sowie ein roter hinten.
Tipps der Polizei Wuppertal:
Über die Vorschriften der StVZO und die Empfehlungen des ADFC hinaus rät die Polzei Radfahrern dazu reflektierende oder fluoreszierende, zumindest helle Kleidung zu Tragen. Fahrradfahrer seien so gut auf bis zu 150 Meter zu erkennen.
Ein besonderer Appell gilt zudem den Autofahrern die gerade in der Herbst- und Winterzeit besonders Rücksicht auf Fahrradfahrer nehmen sollen. Bei schlechterer Witterung gilt es einen längeren Bremsweg einzuplanen und bewusst die Geschwindigkeit zu reduzieren.