Döppersberg: Rechtsamt muss die Bürgerinitiative beraten
Die Stadt ist verpflichtet, den Kritikern des Umbaus juristischen Beistand zu leisten.
Wuppertal. Die Bürgerinitiative Döpps 105, die per Bürgerbegehren die Kosten für den Umbau des Döppersbergs auf 105 Millionen Euro begrenzen will, hat Anspruch auf eine Beratung durch das Rechtsamt der Stadt. Dies erklärte Stadtdirektor Johannes Slawig, der gleichzeitig vor den negativen Folgen eines möglichen Bürgerentscheids warnte (die WZ berichtete).
Per Bürgerentscheid will die Bürgerinitiative einen Ratsbeschluss kippen, der voraussichtlich am 18. November getroffen wird. Es zeichnet sich ab, dass eine Mehrheit im Rat der Steigerung der Baukosten um 35 Millionen Euro auf 140,5 Millionen Euro zustimmen wird. Mindestens 10.900 Unterschriften müsste die Bürgerinitiative sammeln, um den Bürgerentscheid dagegen zu erwirken. „Die Zahl der Unterschriften ist aber nur eine der Voraussetzungen. Die Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerentscheids hängt auch von anderen formalen Voraussetzungen ab“, erläuterte Slawig. So müsse das Bürgerbegehren den gültigen Ratsbeschluss ersetzen und einer juristischen Prüfung standhalten.
Den vollständigen Text lesen Sie in der Donnerstagausgabe der WZ Wuppertal.