Drei Jahre SMS, Anrufe, Briefe – Frau wegen Stalkings verurteilt

Weil sie ihren Ex-Freund hartnäckig belästigte, wurde eine 40-Jährige zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt.

Wuppertal. Von Einsicht konnte bei der Angeklagten keine Rede sein. Emotional aufgebracht, wütend, die Vorwürfe weit von sich weisend, so präsentierte sich die 40 Jahre alte, gelernte Krankenschwester vor dem Amtsgericht. Sie musste sich dort wegen des Vorwurfs des Nachstellens verantworten. Ein Tatbestand, der erst seit März 2007 als Straftat im Strafgesetzbuch aufgenommen wurde.

Laut Staatsanwaltschaft soll die Frau nach dem Ende der Beziehung ihren Ex-Partner von Herbst 2005 bis Juni diesen Jahres mit SMS, Anrufen und Briefen terrorisiert haben. Nicht ohne Folgen: Laut eines ärztlichen Attests leidet der Mann heute unter Erschöpfungszuständen und Hypertonie.

Der Inhalt der Nachrichten reichte dabei von Drohungen ("Gnade Euch Gott.", "Stell Dir vor, sowas macht einer mit Deinem Sohn.", "Du hättest nicht abhauen sollen.") über Liebesbeteuerungen ("Ich habe heute beschlossen, dass ich Dich heiraten werde.") bis hin zu Diffamierungen. So habe die heute in Duisburg lebende Frau einen Zettel mit der Aufschrift "Vorsicht, hier wohnt ein Verbrecher." an der Wohnungstür ihres Ex-Freundes angebracht.

Diese Vorwürfe bestritt die Angeklagte nicht. "Ich veranstalte das alles nicht, weil ich ihn zurück haben will, sondern, weil ich eine Aussprache verlange", sagte die Frau erhitzt. Dieser Ex-Partner sei ein Treue-Tester im Auftrag ihres Mannes gewesen. "Ja, ich liebe diesen Mann noch immer. Warum, weiß ich auch nicht - er ist ein Schwein", ereiferte sie sich.

Immer wieder betonte sie, dass die beiden Männer sich gemeinsam "sehr böse Dinge ausgedacht" hätten. Dazu wollte Richter Christopher Trechow jedoch nichts hören, was die Frau nur noch weiter erboste. "Zwei Männer zerstören ein Menschenleben und ich muss damit leben?" "So ist die Rechtslage", wies er sie zurecht, konnte den Redefluss der Frau damit aber nicht stoppen.

Zivilrechtlich hatte sich die Angeklagte, die derzeit von Arbeitslosengeld II lebt, bereits verpflichtet, den Ex-Freund nicht weiter zu belästigen. Wie ein Anwalt des Mannes jedoch mitteilte, der als Beobachter im Prozess saß, halte sich die Frau bis heute nicht daran, schicke noch immer Kurznachrichten. "Sie haben den Mann endlich in Ruhe zu lassen", mahnte Richter Christopher Trechow und erntete ein lapidares "Ja, okay, lass’ ich ihn jetzt in Ruhe" von der Angeklagten. Überzeugen konnte ihn das jedoch nicht.

So verwunderte auch das Urteil nicht, das mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 15 Euro recht hoch ausfiel. (Ab 90 Tagessätzen ist die Vorstrafe im Polizeilichen Führungszeugnis verzeichnet.) "Ihre Hartnäckigkeit sowie die lange Dauer der Belästigungen sprechen für sich", begründete der Richter seine Entscheidung. "Und mein Eindruck ist nicht, dass sich das ändern wird."

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.