Wuppertal Eilantrag abgelehnt: Ikea darf bauen
Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnt Baustopp ab. Das Verkehrskonzept habe keine „durchgreifenden Mängel“.
Wuppertal. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat einen Eilantrag von zwei Anwohnern gegen den Bau des Ikea-Möbelhauses in Oberbarmen abgelehnt. Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf entschied in einem Eilverfahren mit Beschluss vom 25. Mai, dass Ikea an der Schmiedestraße weiterbauen darf. Damit hat die Stadt Wuppertal die erste Runde in einer Reihe von Verfahren gegen das Ikea-Projekt gewonnen.
Gegen diesen Beschluss können die Kläger Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen. „Die Klägergemeinschaft wird weitere Schritte abwägen, wenn wir mit unserem Anwalt die Entscheidungsgründe ausgewertet haben“, sagte Beate Petersen, Sprecherin der Bürgerinitiative „Energie zum Leben — auch in W-Nord“, die am Freitag die Beschlusslage erfahren hatte.
„Wir geben nicht auf.“ - Beate Petersen, Sprecherin der Kläger gegen das Ikea-Bauvorhaben
Es sei nicht erkennbar, dass der zusätzliche Verkehr durch das Einrichtungshaus für die Nachbarn unzumutbar sein werde, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme des Verwaltungsgerichts. „Durchgreifende Mängel“ in der Verkehrsuntersuchung und der Lärmprognose für den Ikea-Markt hat das Verwaltungsgericht zudem nicht festgestellt. Der für die Baugenehmigung maßgebende Bebauungsplan der Stadt Wuppertal sei daher „nicht offensichtlich unwirksam“. Daher ist laut Beschluss ein Baustopp nicht angezeigt, so das Gericht.
„Wir geben nicht auf“, kündigte Beate Petersen im Namen der Klägergemeinschaft an. Die Beschwerde gegen den Beschluss werde genauso geprüft, wie die Einleitung eines Hauptsachverfahrens. Sie bedauere, dass der Beschluss ohne mündliche Verhandlung und ohne Anhörung der Gutachter nach Aktenlage getroffen worden sei. Der Eilantrag sei im Dezember des vergangenen Jahres gestellt worden, bevor die Baumaßnahmen von Ikea begonnen hatten.
Eine weitere Klage der Bürgerinitiative wird aktuell vor dem Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt. Die Bürgerinitiative zweifelt mit dieser Klage die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans an, der für die Umsetzung des Bauvorhabens von Ikea erforderlich ist. Dem Beschluss des OVG Münster sieht die Stadt Wuppertal gelassen entgegen. „Das Gericht müsste schon zu der Beurteilung kommen, dass der von uns erstellte Bebauungsplan für Ikea so mangelhaft ist, dass er nicht nachgebessert werden könnte. Davon ist nicht auszugehen“, sagt Stadtsprecherin Martina Eckermann.
Eröffnung des Möbelhauses ist am 29. September geplant
Ikea will am 29. September das Einrichtungshaus in Oberbarmen mit einer Verkaufsfläche von 25 000 Quadratmetern eröffnen. Am 19. April wurde bereits das Richtfest gefeiert. 85 Millionen Euro wird der schwedische Möbelriese insgesamt investieren, etliche Millionen sind seit der Grundsteinlegung im Januar bereits verbaut worden. 200 bis 250 Mitarbeiter werden in dem Möbelhaus beschäftigt sein, 200 neue Arbeitsplätze sollen nach Angaben von Ikea geschaffen werden.
Einer der Knackpunkte der Planungen für das Ikea-Projekt ist das Verkehrskonzept. Während Anwohner Rückstaus von Kunden bis in die Anschlussstellen der A 46 befürchten, sind Ikea und die Stadt von der Tragfähigkeit des Konzepts überzeugt, das unter anderem eine Ausweitung des Kreisels Schmiedestraße auf zwei Spuren vorsieht. „Ikea geht bei der Verkehrsplanung auf Nummer sicher, denn unzufriedene Kunden, die bei der Heimfahrt nicht vom Parkplatz herunter kommen, würden ja niemals wiederkommen“, sagt die Stadtsprecherin.
Ein weiterer Fall ist in der Schwebe; Wegen der Tötung von etwa 450 Erdkröten auf der Baustelle hat die Kreisgruppe Wuppertal des BUND im April Strafanzeige gegen Stadt und Ikea erstattet.