Wuppertal Einbürgerung abgelehnt: OVG Münster bestätigt Wuppertaler Urteil gegen Salafisten

Ein Palästinenser aus Wuppertal mit israelischem Pass und Kontakten in die Salafisten-Szene hat keine Chance auf Einbürgerung in Deutschland. Für die Richter spielt ein Youtube-Video eine wichtige Rolle.

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Münster. Ein Palästinenser mit israelischem Pass und Kontakten in die Salafisten-Szene hat keine Chance auf Einbürgerung in Deutschland. Das Oberverwaltungsgericht in Münster bestätigte ein Urteil aus der ersten Instanz und lehnte am Mittwoch die Berufung des 49-Jährigen Mannes gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ab.

Nach Ansicht des 19. Senats gibt es Anhaltspunkte, dass der seit Jahren in Deutschland lebende Palästinenser Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung in Deutschland unterstützt hat. Noch 2010 habe er an nach Erkenntnissen des Staatsschutzes bei der Polizei Veranstaltungen des Salafisten-Vereins „Einladung zum Paradies“ des verurteilten Sven Lau mitgewirkt.

Auch habe er nicht glaubhaft versichert, sich in der Zwischenzeit davon distanziert zu haben. Das Gericht ließ keine Revision zu. Dagegen kann der Kläger Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. In der mündlichen Verhandlung hatte der Kläger die Behörden attackiert. Für die Vorwürfe gebe es keine Beweise. Sein Anwalt verwies auf die Lebensweise seines Mandanten in Wuppertal. Der als Pädagoge arbeitende Mann lasse seine Tochter kein Kopftuch tragen, sei ehrenamtlicher Fußballschiedsrichter, gehe in normaler Badebekleidung bei seiner Arbeit ins Schwimmbad und habe Kontakte zu Homosexuellen. Das sei für Salafisten undenkbar.

Die Stadt Wuppertal dagegen warf ihm in der Verhandlung vor, noch 2014 in einer Berliner Moschee aufgetreten zu sein. Das bestritt der Kläger auch nicht. Allerdings habe er dort nicht im Sinne der Salafisten gepredigt, sondern einen Vortrag über die Ehe gehalten und Paare anschließend beraten. Die Richter am OVG beriefen sich in der Urteilsbegründung auf ein Youtube-Video aus dem Jahr 2010.

Darin ist der Kläger in einem Unterstützer-Video des Vereins „Einladung zum Paradies“ zu sehen. „Dabei kommt es nicht auf den Inhalt des Videos an“, sagt der Vorsitzende Richter. Es reiche aus, dass der Kläger an Veranstaltungen mitgewirkt habe, bei denen ein „Islam salafistischer Prägung“ propagiert worden sei. Da er bis heute bestreite, jemals Anhänger des Salafismus gewesen zu sein, nehme ihm das Gericht nicht ab, dass er sich in der Zwischenzeit abgewandt habe. dpa