Wuppertal Wuppertal lehnt Einbürgerung eines Salafisten ab
Ein Wuppertaler will vor Gericht die deutsche Staatsbürgerschaft erkämpfen. Die Stadt wehrt sich dagegen, weil der Mann (49) dem Salafismus zuzuordnen sei.
Wuppertal. Seit 18 Jahren lebt der 49-Jährige, der israelischer Staatsbürger ist, in Deutschland. Schon länger strebt er die deutsche Staatsbürgerschaft an, doch die Stadt Wuppertal lehnte seinen Antrag auf Einbürgerung ab — wegen seiner Kontakte zur salafistischen Szene gebe es Zweifel an seiner Loyalität zur deutschen Verfassung. Dagegen zog der Mann vors Gericht, jetzt in der zweiten Instanz. Am 6. September wird vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster verhandelt.
Eingereist ist er mit 21 Jahren mit einem Ausbildungsvisum. Er machte eine Lehre als Werkzeugmacher, dann beantragte er ein Studienvisum und schrieb sich an der Bergischen Universität in Wuppertal ein. Er begann ein Lehramtsstudium, wechselte mehrfach die Fächer, machte im Jahr 2000 mit 32 Jahren ein Vordiplom in Pädagogik. Durch die Heirat mit einer Deutschen 2002 erhielt er eine Aufenthaltserlaubnis und 2010 eine Niederlassungserlaubnis.
Seit 2003 bemüht er sich um eine Einbürgerung in Deutschland. Schon bei seinem ersten Antrag in diesem Jahr unterschrieb er die sogenannte Loyalitätserklärung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Doch dass diese Erklärung heute noch seiner Einstellung entspricht, daran gibt es Zweifel.
Die Einbürgerung verzögerte sich zunächst, weil geklärt werden musste, ob der Antragsteller aus seiner israelischen Staatsbürgerschaft entlassen wird. Und dann teilte der Staatsschutz 2011 mit, dass erhebliche Bedenken gegen die Einbürgerung bestehen: Der Antragsteller sei bundesweit „im Bereich salafistischer Bestrebungen“ aktiv.
Er sei als Imam tätig, trete unter anderem mit dem salafistischen Prediger Al-Huwaini aus Ägypten auf, habe dessen Predigten ins Deutsche übersetzt. Auch eigene Äußerungen belegten, dass er salafistischer Prediger sei, er polarisiere mit negativen Äußerungen über das Christentum und stelle den Islam als verfolgte Religion dar. Die Stadt lehnte daraufhin 2014 den Antrag auf Einbürgerung ab.
Hans-Jürgen Lemmer, Leiter des Ressorts Integration und Zuwanderung bei der Stadt Wuppertal, äußert sich nicht zum konkreten Fall. Er erklärt aber, dass bei jedem Einbürgerungsverfahren die Strafverfolgungsbehörden und der Verfassungsschutz befragt werden. Erkenntnisse des Verfassungsschutzes führten zu einem Stopp des Antrags.
Der 49-Jährige wehrte sich gegen die Ablehnung, zog vors Verwaltungsgericht in Düsseldorf. Er bestreitet, Salafist zu sein. Er vertrete vielmehr vermittelnde Positionen, sei hauptsächlich in der Ehe- und Familienberatung tätig. Er spreche sich gegen Gewalt und den Dschihad aus. Aus rein beruflichem Interesse habe er Kontakt zu Al-Huwaini aufgenommen, deshalb an einer Veranstaltung mit ihm teilgenommen.
Doch das Verwaltungsgericht gab der Stadt Wuppertal Recht. Es ist überzeugt, dass er salafistischen Gruppierungen nahesteht. Er sei für den Verein „Einladung zum Paradies“ aufgetreten, habe dadurch Kontakt mit Sven Lau gehabt. Die Arbeit für den „Islamischen Förder- und Integrationsverein Shababannur“ habe er eingeräumt. Es gebe Fotos seines Auftritts mit Pierre Vogel. Er habe die Predigt Al-Huwainis übersetzt und sich nicht von ihrem Inhalt distanziert. Auch habe er sich nicht ausreichend darum bemüht, dass sein Name von salafistischen Internetseiten gelöscht wird, ebenso wenig, dass ein Facebook-Profil unter seinem Namen, das seinen Angaben nach gefälscht war, gelöscht wird.