Else: Diskussion um Schulmittagessen

An der Gesamtschule Else-Lasker-Schüler liegt von etlichen Schülern der Antrag für die vergünstigte Mittagsmahlzeit nicht vor.

Wuppertal. Eintopf, Auflauf, Gemüse und Fleisch: Rund 600 Mittagessen werden täglich in der Gesamtschule Else-Lasker-Schüler ausgegeben. Die Mahlzeit kostet im Schnitt 3,20 Euro — inklusive Nachtisch und einem Glas Wasser. Das sei schon wirklich günstig und nur durch eine Mischkalkulation so preiswert anzubieten, sagt Schulleiterin Dorothee Kleinherbers-Boden. Doch für viele Familien in Wuppertal ist selbst dieser Betrag zu hoch, und deshalb brauchen Kinder, deren Eltern Leistungen nach SGB II beziehen, nur lediglich einen Euro pro Essen zu bezahlen. Genauer: 75 Cent. Denn mit 25 Cent springt zusätzlich der Verein Schulmittagessen ein.

Allerdings ist für diese Ermäßigung zu Beginn des Schuljahres ein Antrag zu stellen — und darin besteht momentan offenbar ein Problem, wie die WZ erfahren hat.

Denn im Fall von rund 100 Else-Schülern fehle das entsprechend bewilligende Papier. Rein theoretisch und von Rechts wegen auch folgerichtig müssten diese Kinder das Schulmittagessen zum vollen Preis bezahlen — oder von der Mahlzeit ausgeschlossen werden.

Doch das will man weder bei der Stadt noch in Schule oder beim Jobcenter: „Natürlich erhalten die Kinder trotzdem ihr Mittagessen“, betont Thomas Lenz, Vorstandsvorsitzender des Wuppertaler Jobcenters. Über das ganze Stadtgebiet verteilten sich Kinder armer Eltern, Probleme bei der Beantragung von Schulmittagessen träten in einzelnen Fällen immer mal wieder auf. Er wisse jedoch „von keiner anderen Wuppertaler Schulmensa“, in der es Schwierigkeiten in so großer Zahl gebe. „Wir werden nun gemeinsam schauen, wo das Problem liegt“, sagte Lenz der WZ. Es gebe vonseiten des Jobcenters jedenfalls keinerlei Veränderungen oder neue Anweisungen im Prozedere, „und überall sonst funktioniert es ja auch“.

Dass Eltern das Formular schlicht nicht unterschreiben, ist ein Teil des Problems, wie Sozialdezernent Stefan Kühn (SPD) bestätigt. Dabei habe man es ihnen zusätzlich leicht gemacht: „Wenn im vergangenen Schuljahr eine Bewilligung vorgelegen hat und die Kinder kommen und sich anstellen, um Mittagessen zu erhalten, dann werten wir das sozusagen als Antragstellung.“ Dies müsse aber nachträglich von den Eltern genehmigt werden. „Und dies sollte dann auch irgendwann erfolgen“, so Kühn.

Ungeachtet dessen bekommen die betroffenen Schüler aber ihr Essen, „damit kein Kind für die Säumigkeit der Eltern bestraft wird“. Das Formular sei einfach auszufüllen - viel mehr als ein Kreuzchen und eine Unterschrift seien nicht erforderlich, um die vergünstigte Mahlzeit zu erhalten.

Und dennoch fehlen offenbar viele Unterschriften der Eltern von Schülern der Gesamtschule Else-Lasker-Schüler. Die Gründe dafür seien unterschiedlich, verdeutlicht Schulleiterin Dorothee Kleinherbers-Boden: „Sprachschwierigkeiten, Verständnisprobleme“, zählt sie auf. Mitunter seien aber auch Nachlässigkeit und mangelndes Verständnis der Sachlage Ursachen für das Nicht-Handeln der Erziehungsberechtigten in Sachen Schulmittagessen. Und zuweilen ganz schlicht Ignoranz.