Fall Wilbert: Landgericht verurteilt das Land Hessen

Im Streit um den Abriss einer Schrottimmobilie in Cronenberg sind die Hessen als Eigentümer verpflichtet, den Trümmerhaufen wegräumen.

Foto: Anna Schwartz

Wuppertal. Im Mai 2014 bat Wolfgang Wilbert die Stadt Wuppertal um Hilfe, weil das Nachbargebäude einzustürzen drohte. Seitdem durchlebt er einen Albtraum. Daran ändert nichts, dass ihm die 1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal im Rechtsstreit mit dem Land Hessen, das Eigentümer der Schrottimmobilie Vorderdohr 44 auf dem Nachbargrundstück ist, in fast allen Punkten Recht gegeben hat.

„Ich habe zwar gewonnen, aber nach allem, was passiert ist, erwarte ich nicht, dass der Trümmerhaufen demnächst weggeräumt wird. Zudem muss ich davon ausgehen, dass gegen das Urteil Berufung eingelegt wird. Dann würde der Streit noch zwei Jahre vor Gericht weitergehe, ohne dass mir geholfen wird“, sagt Wolfgang Wilbert, der tieftraurig über die Entwicklung ist.

Seit zwei Jahren grenzt sein Haus an einen stinkenden Schutthaufen, in den die Mäuse und Ratten eingezogen sind. Die Stadt hatte vor zwei Jahren das THW zur Sicherung des Hauses zu Hilfe gerufen. Das THW risse den Dachstuhl des Nachbarhauses im Zuge einer Übung ein. Seitdem fühlt sich niemand mehr für die Ruine zuständig.

„Das ist ein hoch komplizierter, weil beispielloser Fall“, sagt Wolfgang Wilberts Anwalt Elmar Weber. Das Land Hessen hatte der Stadt Wuppertal in diesem Fall den „Streit erklärt“, um die Wuppertaler in das Verfahren einzubeziehen. „Ich habe die stille Hoffnung, dass die Stadt als zuständige Ordnungsbehörde auf der Grundlage des Urteils aktiv wird und wegen der Gefährdung durch Gestank eine Ordnungsverfügung gegen das Land Hessen erlässt. Dann müssten die Trümmer so weit aufgeräumt werden, dass Herr Wilbert wenigstens zur Sicherung seines Hauses tätig werden kann“, sagt Elmar Weber.