Falsche Zwanziger gegen die Inflation

Vor Gericht erklärt der Angeklagte, er habe nur ausprobieren wollen, wie es funktioniert. Zur Polizei hatte er etwas von drohender Geldentwertung gesagt — „Blödsinn“ nennt er das heute.

„Ich wollte damit nicht einkaufen gehen!“ Das beteuert der junge Mann auf der Anklagebank im Amtsgericht immer wieder mit leiser Stimme. Dort sitzt er mit hängendem Kopf, spricht stockend. Die Anklage wirft ihm Herstellung von Falschgeld vor, das gibt er auch zu. Aber er stellt es als Spielerei aus Neugier dar.

„Ich habe von einem Kollegen einen Drucker bekommen . Irgendwann habe ich einen Schein auf den Scanner gelegt. Ich wollte das mal testen und war erstaunt, wie echt das aussieht“, berichtet der junge Mann. Warum er weiteres Material gekauft habe? „Ich wollte das ausprobieren.“ Die Farben habe er von seiner Mutter, „die malt schon mal in so Kunstkursen“. Und warum er nicht nach dem ersten Versuch aufgehört habe? „Ich wollte noch näher an einen echten Schein herankommen.“

Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung hatte die Polizei im März sechs fertige und drei unvollständig gefälschte Zwanziger-Noten gefunden. In einem Schein war an der Stelle des Hologramms ein Loch geschnitten - wohl um etwas einzusetzen. Dazu Material wie Papier und Farben, die zur Herstellung von weiteren Blüten gereicht hätten. Dabei waren auch Metallfolie für den Sicherheitsstreifen und grüne Metallfarbe für das den „Smaragdeffekt“ der Sicherheitszahl, die die Farbe wechselt.

Aufmerksam geworden waren die Beamten durch einen Familienstreit, zu dem sie gerufen wurden, berichtet eine Polizistin (25) als Zeugin. Der Bruder habe angegeben, sie würden durch den Angeklagten tyrannisiert. Als die Polizei dann vor Ort war, belastete der Bruder den Angeklagten außerdem mit der Aussage: „Er hat mir neulich gefälschte Scheine gezeigt.“ Das war Anlass genug für die Polizisten, die Wohnung des Angeklagten noch am gleichen Abend zu durchsuchen.

Der 27-Jährige sei dabei aggressiv gewesen, sagt die Beamtin. Und er habe einige Aussagen gemacht, wie sie sogenannte Reichsbürger machen, wie, dass die Verfassung Deutschlands ja nicht gelte. Laut Polizeiprotokoll hat er außerdem erklärt, dass es bald eine Inflation gebe.

Als der Richter den Angeklagten darauf anspricht, erklärt der, eine Kollege habe ihm das erzählt, damals habe er den „Blödsinn“ geglaubt. Der Kollege habe gemeint, dass das normale Geld nicht echt sei. Weiter thematisiert wird diese Motivation zum Gelddrucken dann aber nicht mehr.

Ein Spezialist der Kripo erklärt, dass die fertigen Schein zwar nicht besonders professionell waren. Aber sie seien geeignet gewesen, andere zu täuschen: „Bei Zwanzigern wird oft nicht so genau hingesehen.“ Mit dem gefundenen Material hätte der Angeklagte auch eine größere Produktion vornehmen können.

Dass die Falschgeld-Herstellung nur zum Spaß erfolgte, glaubte das Gericht dem Angeklagten nicht. „Das halten wir für eine Schutzbehauptung“, so der Vorsitzende Richter. Das Gericht verurteilt ihn wegen Geldfälschung. Weil es nur eine kleine Menge war und er nicht professionell gearbeitet hat, ging es von einem minder schweren Fall aus. Sieben Monate Haft lautete das Urteil. Die Strafe musste jedoch mit einer weiteren Strafe von zwei Jahren auf Bewährung wegen des Handelns mit Amphetaminen zusammengezogen werden, so lautete die Gesamtstrafe zwei Jahre vier Monate. Und weil bei Strafen von mehr als zwei Jahren keine Bewährung möglich ist, bestand diese Möglichkeit nicht mehr — er muss also in den Knast. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.