Flohmarkt-Prügelei: Neonazis vor Gericht
Berufung vor dem Landgericht: Vier Urteile nach Schlägerei im September 2011 auf der Kaiserstraße nicht rechtskräftig.
Wuppertal. Berufungsprozess um die Schlägerei auf dem Vohwinkeler Flohmarkt im September 2011: Wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung müssen sich vier Männer (22, 26, 27, 28), die der Wuppertaler Neonazi-Szene zugerechnet werden, vor dem Landgericht verantworten.
Wie berichtet, waren die vier Männer in diesem März vom Jugendschöffengericht für schuldig befunden und zu nicht mehr bewährungsfähigen Haftstrafen zwischen 26 und 30 Monaten verurteilt worden. Das Jugendschöffengericht sah es im März als erwiesen an, dass die Angeklagten während der Aufbauphase des Vohwinkeler Flohmarkts auf der Kaiserstraße gezielt Personen des linken Spektrums angegriffen und mit Stockschlägen auf den Kopf zum Teil schwer verletzt haben. Weil alle vier Angeklagten einschlägig vorbestraft sind, wurde die Strafhöhe jenseits der Bewährungsgrenze festgesetzt.
Gegen das Urteil haben Staatsanwaltschaft und die Angeklagten Berufung eingelegt. Ab dem 5. Dezember hat das Landgericht sechs Verhandlungstage eingeplant.
Nach dem Prügelangriff auf dem Flohmarkt in Vohwinkel hatte die Stadtspitze und Polizeipräsidentin Birgitta Radermacher zu friedlichem Protest gegen Neonazis in Wuppertal aufgerufen. Am 9. November 2011 demonstrierten mehr als 2000 Wuppertaler auf der Kaiserstraße in Vohwinkel mit einem Schweigemarsch gegen Neonazis, Extremismus, Gewalt und Fremdenfeindlichkeit. spa