Fünf Mann in einer Zelle: Urteil und viel Kritik am Simonshöfchen

Ex-Zellengenosse (27) muss 1200 Euro Geldstrafe zahlen.

Wuppertal. Am Donnerstag musste sich ein Ex-Insasse der JVA Simonshöfchen vor Gericht verantworten. Der mehrfach vorbestrafte 27-Jährige gestand, im Februar 2009 einen Mithäftling mit kochendem Wasser übergossen zu haben. Das Urteil: 1500 Euro Geldstrafe an die Staatskasse. Die Verfahren gegen zwei Mitangeklagte (27, 28), die zum Tatzeitpunkt in derselben Zelle untergebracht waren, wurden eingestellt.

Das Urteil geriet zwischenzeitlich zur Nebensache: Für Gesprächsstoff und Kritik vor Gericht sorgte insbesondere die damalige Belegungssituation im Wuppertaler Vorzeigeknast. Neben den drei Angeklagten und dem späteren Opfer (58) soll seinerzeit noch ein weiterer Gefangener in der Zelle untergebracht worden sein — obwohl die nur für vier Personen gedacht war.

Auch die Zusammenstellung der Insassen wurde am Donnerstag kritisiert — von allen Prozessbeteiligten. So nannte ein Justizbeamter der JVA Nationalität, homogene Altersstruktur und die Art des Deliktes als Kriterium für die Belegung. Doch das damalige Opfer war mehr als doppelt so alt wie die anderen. Und: Er saß als Sexualstraftäter ein. Kommentar der Staatsanwaltschaft: „sehr unglücklich“. Der eines Justizbeamten lautete: „eher schlecht“.

Das Opfer selbst konnte nicht mehr zu der Tat befragt werden. Wie berichtet war der Mann im vergangenen Jahr im Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg gestorben. Ein Zusammenhang mit dem am Donnerstag verhandelten Fall bestand dabei nicht.

So wurde am Donnerstag der fünfte Häftling als Zeuge befragt. Er sagte aus, dass die drei Angeklagten das spätere Opfer schon vor der Tat über einen längeren Zeitraum beschimpft hätten und es immer wieder zu Übergriffen auf den 58-Jährigen gekommen sei. Der Grund für den Dauerstreit: penetranter Körpergeruch. Deshalb hätten alle Mithäftlinge ihn mehrfach aufgefordert, eine Verlegung in eine Einzelzelle zu beantragen. Warum er dem nicht nachkam, konnte am Donnerstag nicht geklärt werden. Erst nach der Eskalation des Streits — das Opfer erlitt Verbrühungen ersten und zweiten Grades am Unterarm — wurde die Verlegung in die Wege geleitet.