Gericht verwarnt Zoo-Direktor

Verfahren wegen falscher Abrechnungen im Aquarium beendet.

Wuppertal. Im Verfahren um angeblich falsche Abrechnungen im Zoo-Aquarium hat das Amtsgericht eine Verwarnung mit Strafvorbehalt gegen Zoo-Direktor Ulrich Schürer erlassen. Laut Staatsanwaltschaft soll der Vater eines Zoo-Mitarbeiters Überstunden seines Sohnes als Aufträge für sich selbst deklariert und über Jahre entsprechende Rechnungen geschrieben haben.

Diese Scheinrechnungen seien von der Zoo-Leitung abgezeichnet worden. Von einem Vorsatz der Zoo-Leitung geht die Staatsanwaltschaft nicht aus. Der Vorwurf der Untreue habe sich nicht bestätigt. Es handele sich um ein Steuerdelikt.

Eine Verwarnung mit Strafvorbehalt kann umgangssprachlich als Geldstrafe auf Bewährung bezeichnet werden: Sollte der Zoo-Direktor zukünftig strafrechtlich in Erscheinung treten, müsste er 90 Tagessätze a 150Euro zahlen. Schürer-Anwalt Sven Thomas zur WZ: "Der Zoo, seine Tiere und die Besucher haben keinen Schaden erlitten."

Wie berichtet, war der Fall im August 2009 beim Rechnungsprüfungsamtes (RPA) aufgefallen. Das RPA hatte daraufhin die städtische Antikorruptionsstelle (AKS) eingeschaltet. Von dort aus wurde die Kripo informiert. Suspendierungen wurden nicht ausgesprochen.

Wie die WZ erfuhr, bekommt der Mitarbeiter des Zoos wegen der angeblichen Scheinrechnungen einen Strafbefehl in Höhe dreier Monatsgehälter. spa