Wuppertal Grundsteuer B: Zahler dürfen hoffen

Nach der Einigung von Bund und Ländern deutet vieles darauf hin, dass die Stadt auf die Erhöhung der Grundsteuer B verzichten kann.

Nach der Einigung von Bund und Ländern deutet vieles darauf hin, dass die Stadt auf die Erhöhung der Grundsteuer B verzichten kann. (Symbolbild)

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Wuppertal. Mit der Mehrheit von SPD und CDU hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 3. Juli einen sogenannten Vorratsbeschluss zur Erhöhung der Grundsteuer B ab 2018 um 100 Prozenpunkte gefasst. Wer bereits über einen Umzug in steuerlich günstigere Städte nachdenkt, sollte die Koffer wieder auspacken. „Die Wahrscheinlichkeit ist deutlich gestiegen, dass der Vorratsbeschluss nicht umgesetzt werden muss“, sagt Stadtdirektor Johannes Slawig.

Der Grund: Bund und Land haben kurz vor der parlamentarischen Sommerpause Absprachen zur Verteilung von rund sieben Milliarden Euro für die Integration von Flüchtlingen und von weiteren fünf Milliarden Euro für bereits im Koalitionsvertrag zugesicherte kommunalen Hilfen getroffen. Damit steigt die Chance, das zusätzliche Millionen bis 2018 nach Wuppertal fließen und die Stadt nicht an der Steuerschraube drehen muss.

Zwar handelt es sich aktuell nur um einen vorläufigen Beschluss, der 2017 per Ratsbeschluss bestätigt werden müsste, doch allein die Ankündigung von Steuererhöhungen löste massive Proteste aus. Die Wohn-Nebenkosten in Wuppertal sind ohnehin vergleichsweise hoch. Eine Erhöhung der Grundsteuer B um 100 Prozentpunkte würde für Besitzer eines Einfamilienhauses (150 Quadratmeter) eine Steuererhöhung von rund 15 Euro pro Monat bedeuten. Für ein Mehrfamilienhaus (500 Quadratmeter) wären es etwa 40 bis 45 Euro pro Monat mehr.

Der Eigentümerverein Haus und Grund Wuppertal und Umgebung hatte zuletzt einen Brief an Johannes Slawig mit der Aufforderung überreicht, den Beschluss auszusetzen. „Auch vor dem Hintergrund der Wohnqualität in Wuppertal, die auf einem guten Weg ist, ist solch ein Beschluss das falsche Signal“, sagte der Vorsitzende Hermann-Josef Richter. Es gehe um Wohnraum und bezahlbare Nebenkosten.

Voraussetzung für die Rücknahme des Vorratsbeschlusses ist allerdings, dass Bund und Bundesländer ihre Vereinbarungen nach der Sommerpause vertraglich absichern. „Ich gehe davon aus, dass der Innenminister dann seinen Erlass aus dem Jahr 2014 zurückzieht, der uns bisher daran gehindert hat, die Zuschüsse von Bund und Land fest einzuplanen. Ich bin positiv überrascht, wie weit sich der Bund bewegt hat“, sagt Johannes Slawig.

Zusätzliche Bundesmittel werden dringend benötigt, um die Aufgaben zur Integration der Flüchtlinge bewältigen zu können. Schon vor der Flüchtlingskrise hatte das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“, dem Wuppertal angehört, Alarm geschlagen, weil in den Kommunen gewaltige Kosten im Sozialbereich zu stemmen sind, während gleichzeitig die Aufnahme neuer Schulden beendet werden muss. Wie viel Geld tatsächlich in Wuppertal ankommt, bleibt abzuwarten. Johannes Slawig hofft, dass das Land NRW den Städten und Kreisen einen angemessenen Anteil überlässt.

Nach optimistischen Schätzungen könnten 2018 sogar 7,7 Millionen Euro mehr als bisher veranschlagt in die Wuppertaler Stadtkasse fließen. Die Begründung für die Erhöhung der Grundsteuer B wäre hinfällig — und die Steuerzahler könnten aufatmen.