Haftstrafe nach Messerangriff auf Kneipengast
Amtsgericht glaubt dem Opfer und verurteilt 31-Jährigen zu zweieinhalb Jahren Haft.
Wuppertal. Urteil zu einem Messerangriff in einer Gaststätte an der Berliner Straße in Oberbarmen im Februar 2010: Wegen Körperverletzung wurde am Mittwoch ein 31-Jähriger zu einer zweieinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Ins Strafmaß wurde eine Verurteilung wegen eines Drogendelikts einbezogen. Der Mann hatte zuvor im gestrigen Prozess vor dem Amtsgericht von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.
Das Gericht folgte den Angaben des Opfers. Demnach hat der 31-Jährige am 20. Februar 2010 gegen 2 Uhr vor dem Ausgang der Gaststätte Novothek den Zeugen angegriffen. Bei dem Gerangel soll das Opfer durch drei Messerstiche verletzt worden sein — in der linken Schulter, im Rücken und in der linken Flanke nahe der Niere.
Motiv für den Angriff: Das Opfer soll versucht haben, in das Lokal zu gehen, war aber zuvor von dem Angeklagten abgewiesen worden. Laut Urteil waren die Stichverletzungen letztlich nur deshalb nicht lebensgefährlich, weil das Opfer etwas korpulenter ist und daher die Stiche nicht bis zu den lebenswichtigen Organen vorgedrungen sind.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Red