Handy-Videos Handy-Video zeigt blutverschmiertes Opfer - ist das erlaubt?

Wuppertal · Am Sonntag ist ein Mann auf der Gathe angeschossen worden. Die Ersthelfer filmten das blutverschmierte Opfer und haben das Video im Netz hochgeladen. Ist das erlaubt?

Dieser Hinweis läuft vor dem Video, das Zeugen auf der Gathe gefilmt haben.

Foto: WZ Digitalredaktion

„Seine Waffe ist da, lass’ liegen“, unter anderem diese Worte hört man auf einem verwackelten Video, das am Sonntagabend auf der Internet-Plattform „Youtube“ hochgeladen wurde und bis Montagmittag von knapp 10 000 Nutzern angesehen worden war.

Schüsse an der Gathe in Wuppertal - Bilder vom Tatort
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Schüsse an der Gathe - unsere Bilder vom Tatort

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Foto: dpa/Claudia Otte

Eine Hand zeigt auf eine Schusswaffe, die Kamera schwenkt, dann sieht man einen Mann, der mit mehreren blutenden Schusswunden schwer verletzt auf der Gathe in Wuppertal liegt. Die Zeugen leisten Erste Hilfe und filmen weiter.

So weit, so unproblematisch, auch wenn es durchaus ein Geschmäckle hat, wenn eine schutzlose Person gefilmt oder fotografiert wurde - wie am Sonntagabend das Opfer eines Angriffs mit einer Schusswaffe, das sich gegen die Veröffentlichung nicht aussprechen konnte.

Eine Grenze, sagt Wolf-Tilman Baumert, Sprecher der Wuppertaler Staatsanwaltschaft, wird aber überschritten, wenn diese Bilder dann weiter verbreitet werden. Klar, wir Journalisten kennen sie, die Paragraphen 22, 23 und 33 aus dem „Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie.“

In Paragraph 33 heißt es:

„(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.“

Aber: „(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.“

Hohe Strafen bei einem Verstoß sind selten, dennoch appelliert Wolf-Tilman Baumert an den gesunden Menschenverstand. „Filmen ja, veröffentlichen nein. Aber: Die Videos und Fotos können wichtig sein für etwaige Ermittlungen und sollten der Polizei zur Verfügung gestellt werden.

Die Meinungen in den Kommentaren der Nutzer unter dem Video sind übrigens geteilt. „Wer filmt anstatt zu helfen gehört in den Knast. Genauso wie die, die es verbreiten“, schreibt wutaler. Kevin Reyer kommentiert mitfühlend: „Oha der arme ich hoffe der kommt wieder gut auf die Beine.“ Aber es melden sich auch User zu Wort, die sich rassistisch äußern, da es sich bei dem Opfer augenscheinlich um einen Menschen mit Migrationshintergrund handelt.

Auch unter dem Post auf unserer Facebook-Seite WZ Wuppertal hat jemand die Adresse des Videolinks gepostet. Dabei verstößt auch diese Person gegen den Paragraphen 33, im Prinzip macht sich auch Youtube mitschuldig. Das Netzwerk hat das Video aber nicht gesperrt. Lediglich ein Hinweis ist vor das Video geschaltet: „Dieses Video ist eventuell für einige Nutzer unangemessen.“ Nun steht es jedem Bürger frei, das amerikanische Unternehmen hinter dem Netzwerk anzuzeigen wegen Verstoßes gegen Paragraph 22, 23 und 33 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie.“

Übrigens: Ob der Filmer des Handyvideos noch wegen des Straftatbestands der „Unterlassenen Hilfeleistung“ belangt werden wird, ist derzeit ebenfalls Gegenstand der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.