Hausverwalter unter Verdacht: Neuauflage des Untreue-Prozesses
Laut Anklage soll ein vorbestrafter 49-Jährige mehr als 160 000 Euro veruntreut haben. Erster Prozess war im Juli 2011 geplatzt.
Wuppertal. Eineinhalb Jahre nachdem ein erster Prozess vor dem Amtsgericht geplatzt war, steht das Verfahren gegen einen unter Untreue-Verdacht stehenden Hausverwalter vor einer Neuauflage. Wie berichtet, soll der 49 Jahre alte Wuppertaler von Oktober 2006 bis März 2010 mehr als 160 000 Euro aus den Rücklagen mehrerer Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) veruntreut haben.
Laut Anklage soll der Mann unter anderem Stromkosten in Höhe von 70 000 Euro und Geld für den Einbau einer neuen Heizung anderweitig verwendet haben. Vor dem ersten Verfahren im Juli 2011 hatte der Angeklagte — er ist wegen Vermögensdelikten vorbestraft — von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Im Prozess änderte er dann überraschend seine Haltung.
Über seinen Verteidiger ließ er erklären, dass er ohne beschlagnahmte Geschäfts-, beziehungsweise Kontounterlagen nicht in der Lage sei, zur Sache auszusagen. Den Vorwurf, das Geld für die neue Heizung veruntreut zu haben, wies der Angeklagte damals zurück. Seine Version: An der Anlage sei gebaut worden, es sei damals sogar Betriebsstoff gekauft worden.
Der Haken an der damaligen Einlassung: Die Unterlagen über Stromkosten, Rücklagezahlungen, angebliche Heizungsarbeiten und Ölkäufe lagen im Juli 2011 weder der Staatsanwaltschaft noch dem Gericht vor. Wie die WZ damals erfuhr, soll es Versuche gegeben haben, Geschäftsunterlagen beim Angeklagten sicherzustellen — vergeblich. So endete der erste Prozess mit einer eineinhalb Jahre dauernden Vertagung — weil der Angeklagte erstmals die Vorwürfe bestritt. So musste das Gericht neue Ermittlungen anstellen. Dazu wurden damals mehrere WEG-Mitglieder vom Gericht gebeten, entsprechende Kontounterlagen zur Verfügung zu stellen, um herauszufinden, wo das WEG-Geld geblieben ist.
Fakt ist: Die WEG-Mitglieder fühlen sich belogen und betrogen. Sie machen den Angeklagten unter anderem dafür verantwortlich, dass ein Mehrparteienhaus in der Südstadt im Winter 2010/2011 ohne Heizung auskommen musste. Stattdessen sollen wahlweise Backofen oder Föhn für Wärme gesorgt haben.
Ob und wie schnell sich der Fall bei der Neuauflage vom Schöffengericht klären lässt, ist offen. Bislang sind zwei Verhandlungstage geplant.