Herrchen von verwahrloster Hündin Mascha muss 3000 Euro zahlen

Mann (60) soll das Tier monatelang vernachlässigt haben. Tierheim will Behandlungskosten einklagen.

Wuppertal. Wie lang die Bouvier-Hündin Mascha gelitten hat, ist nicht bekannt. Am 22. März des vergangenen Jahres war Schluss: Das von Anwohnern und dem Tierheim alarmierte Ordnungsamt befreite die Hundedame aus einem Zwinger in Dornap. Der Hund soll völlig verwahrlost und abgemagert gewesen sein und wurde im Wuppertaler Tierheim untergebracht.

Am Montag sollte sich deswegen der Hundehalter wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz vor dem Amtsgericht verantworten. Doch der 60-Jährige erschien nicht. Die ans Gericht übermittelte Begründung: Er könne keinen Stress vertragen. So wurde der Hundehalter am Montag per Sitzungsstrafbefehl in Abwesenheit zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt.

Eva-Maria Scheugenpflug, Leiterin des Wuppertaler Tierheims, erinnert sich: „Mascha war so ein lieber Hund.“ Zum Prozesstermin hatte sie Fotos mitgebracht. Erbarmungswürdig sieht Mascha da aus. Die Hündin musste bis auf die Haut geschoren werden, um die Fell- und Hauterkrankungen in den Griff zu bekommen. Von März bis Dezember 2012 wurde die Hundedame im Tierheim aufgepäppelt.

Pflege und Behandlung unter anderem durch einen Tierarzt haben an die 10.000 Euro gekostet. Mascha ging es besser — doch die Hege und Pflege war vergeblich: Ende 2012 musste die Hundedame eingeschläfert werden. Eva-Maria Scheugenpflug: „Das ist traurig und war nicht abzusehen.“ Und sie kündigte am Montag an: „Wir werden versuchen, die Behandlungskosten beim damaligen Halter einzuklagen.“