Hohe Kosten beim Zahnersatz vermeiden
Patienten sollten Kostenpläne immer genau prüfen.
Patienten werden oft mit einem hohen privaten Eigenanteil bei Kronen, Brücken und Prothesen zur Kasse gebeten. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen nur die Kosten für die so genannte Regelversorgung, aber nicht für aufwendige Vollkeramik- oder Edelmetallkronen. Sabine Spielmann von der Verbraucherzentrale in Wuppertal hat folgende Tipps zum vorsorglichen Kostencheck:
Festzuschuss für Zahnersatz: Zahnärzten ist exakt vorgeschrieben, welche Beträge sie für ihre Leistungen abrechnen dürfen. Bei gesetzlich Versicherten übernehmen die Kassen einen Zuschuss von etwa 50 Prozent der Kosten. Heil- und Kostenplan prüfen: Rät der Zahnarzt gesetzlich Versicherten zu Zahnersatz, muss er die geplante Behandlung und voraussichtlichen Kosten in einen Heil- und Kostenplan eintragen und den Patienten aushändigen. Bevor Patienten den Plan ihrer Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen, sollten sie den Zahnarzt fragen, ob wirklich alle erforderlichen Kosten im Heil- und Kostenplan enthalten sind.
Kosten vorher klären: Bei der Festlegung der Kosten verfügen Zahnärzte über einen gewissen Spielraum — je nachdem welchen Steigerungssatz sie beim Abwägen von Aufwand und Schwierigkeit zugrunde legen. Ab dem 2,3-fachen Steigerungssatz müssen Zahnärzte ihre Festlegung allerdings schriftlich begründen.
Zweite Meinung einholen: Bei hohen Beträgen für Zahnersatz ist es immer sinnvoll, die Meinung eines anderen Arztes zum Behandlungs- und Kostenplan einzuholen. Diese Zweitmeinung sowie die Erstellung eines zweiten Heil- und Kostenplans sind für gesetzlich Versicherte kostenlos.
Bonusregelung beachten: Regelmäßige Zahnarztbesuche werden von den gesetzlichen Krankenkassen mit einem Bonus belohnt. Wer in den letzten fünf oder zehn Jahren mindestens einmal jährlich zur Kontrolle beim Zahnarzt war, bekommt ein finanzielles Extra zugesichert. Die Kassen übernehmen bei einer Behandlung statt der Hälfte dann 60 oder 65 Prozent der Standardversorgung. Härtefallregelung anwenden: Gesetzlich Versicherte mit einem niedrigen Bruttoeinkommen bis zu 1190 Euro können mit weiterer finanzieller Unterstützung durch ihre Krankenkasse rechnen. Wer als Härtefall anerkannt wird, erhält die kompletten Kosten erstattet.