Jäger und Sammler: Wer darf was auf Wuppertals Straßen?

Verkaufen oder Sammeln auf der Straße: Was ist erlaubt — und was geht gar nicht?

Wuppertal. Das Regal hat keine Bretter mehr, die Kiste mit Haushalts-Utensilien ist durchwühlt, ihr Inhalt liegt über den Bürgersteig verstreut. Ein vertrauter Anblick: Gestern war in einigen Elberfelder Straßen Sperrmülltag, und wie immer fanden sich bereits am Vorabend zahlreiche „Jäger und Sammler“, die im ausrangierten Hausrat nach Brauchbarem suchten.


Eigentlich sollte bekannt sein, dass das nicht geht: „Die Mitnahme von Sperrmüll ist verboten“, sagt Ulrike Schmidt-Kessler von der Wuppertaler Verwaltung. Wer sich dabei am Straßenrand bedient, Gegenstände mitnimmt, oder den Bürgersteig verunreinigt, begeht zumindest eine Ordnungswidrigkeit. Und auch wenn in der Wahrnehmung so mancher Zeitgenossen der öffentliche Straßenraum quasi rechtsfrei zu sein scheint, so ist das doch keineswegs so: Abgesehen von der Straßenverkehrsordnung gilt die Straßensatzung der Stadt, und die regelt unter anderem, wer den öffentlichen Raum wie nutzen darf.


Unbehelligt bleibt beispielsweise der gefühlt täglich durch die Straßen „patrouillierende“ Lumpensammler mit seinem Pritschenlaster und der Lautsprechermusik in Endlosschleife. Er benötigt keine Genehmigung, um Alteisen oder Elektrogeräte mitzunehmen, und auch der Eier- und Kartoffelmann darf zur Mittagszeit auf der Straße bimmeln. Als Verkäufer braucht er laut Stadt allerdings eine Genehmigung, beispielsweise einen sogenannten Reisegewerbeschein.


Weil er sich nicht in der Straße aufhält, sondern weiterfährt, kann man ihm Lärmbelästigung ebenso wenig vorwerfen wie dem Lumpensammler mit seinem Dauer-Gedudel. Bei Straßenmusikern gilt: Nach 20 Minuten müssen sie ihren „Vorstellungsort“ wechseln.


Spenden- oder Kleidersammlungen sind in den Straßen übrigens ohne Genehmigung erlaubt. Allerdings rät die Stadt Anwohnern, sich grundsätzlich Ausweise und Verwendungszwecke zeigen zu lassen, denn: Geld sammeln darf jeder — einfach so. Container, beispielsweise für Schuhe oder Altkleider, können jedoch nicht ohne behördliche Genehmigung an Straßen oder Gehwegen aufgestellt werden, „das läuft über die Abfallwirtschaftsgesellschaft (AWG)“, sagt Ulrike Schmidt-Kessler. Dort gibt’s auch weitere Infos zu Sperrmüll & Co.