Junger Retter siegt vor dem Bundesgericht
Justiz: Vor Jahren brachte ein Wuppertaler ein Kind in Sicherheit, verlor dabei einen Finger und stritt sich fünf Jahre mit der Unfallkasse NRW
Wuppertal. Im Dauerstreit um einen folgenschweren Rettungseinsatz hat jetzt das Bundessozialgericht einem jungen Wuppertaler Recht gegeben. Der Fall: Vor fünf Jahren war ein damals fünf Jahre altes Mädchen im Ennepe-Ruhr-Städtchen Wetter auf das angrenzende Gelände des örtlichen Energieversorgers geraten.
Die Mutter des Kindes bat den seinerzeit 14 Jahre alten Wuppertaler um Hilfe. Der kletterte über den Zaun und brachte der Mutter das Kind zurück. Doch auf seinem Rückweg blieb der 14-Jährige mit dem Mittelfinger seiner rechten Hand am Metallzaun hängen. Der Knochen des Fingers wurde regelrecht abgeschält und musste im Krankenhaus amputiert werden.
Der juristische Streitpunkt: War die Rettung ein Unglücksfall, für den die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen zuständig ist beziehungsweise zahlen muss? Der junge Wuppertaler schaltete die Rechtsanwältin Kerstin Fösig ein und klagte gegen die Kasse. Nach dem Landessozialgericht (LSG) hat jetzt auch die höhere Instanz, das Bundessozialgericht, im Sinne des Retters aus Wuppertal entschieden. Demnach wird das schmerzhafte Ende der Rettungsaktion als Unglücksfall gewertet. Juristisch hat der Wuppertaler einen Arbeitsunfall erlitten, stand somit unter Versicherungsschutz.
Wie berichtet, ging es dem Kläger nicht um Schmerzensgeld, sondern um die Zukunft. "Vielleicht gibt es Komplikationen", sagt Anwältin Fösig, "oder aber neue medizinische Methoden, einen amputierten Finger zu ersetzen." Mit dem rechtskräftigen Urteil im Rücken hat ihr Mandant jetzt die Chance, etwaige Kosten von der Unfallkasse NRW erstattet zu bekommen.
Der Wuppertaler sieht den jahrelangen Streit übrigens gelassen. Sein Kommentar: "Ich würde wieder helfen."
AZ: B 2 U 12/09 R