Verbraucher Kabelfernsehen: Was jetzt zu tun ist

Wuppertal · Die Verbraucherzentrale Wuppertal erklärt, was TV-Nutzer wissen müssen.

Ab Juli endet das sogenannte Nebenkostenprivileg. Für die Empfänger von Kabelfernsehen sind damit einige Änderungen verbunden.

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Kabelfernsehen wird Mietersache. Denn spätestens am 1. Juli endet das sogenannte Nebenkostenprivileg. Dann ist über die bisherigen Verträge kein Kabelfernsehen mehr verfügbar. Was bislang einfach so aus der Steckdose kam und für alle Mieter in einem Haus über die Nebenkosten abgerechnet wurde, muss jetzt jeder selbst regeln. Doch wie kann man den Kabelanschluss behalten oder Alternativen nutzen und was kann das kosten?

Warum endet der Kabelanschluss?

Bislang war der Kabelanschluss häufig Bestandteil der Wohnungs-Infrastruktur und mit Beginn des Mietvertrags automatisch verfügbar. Abgerechnet wurde über die Nebenkostenabrechnung. Hauseigentümer und Hausverwaltungen hatten dafür in der Regel Sammelverträge mit dem jeweiligen Kabelnetzbetreiber vor Ort. Durch eine Gesetzesänderung ist dieses Privileg nun hinfällig.

Michelle Schüler-Holdstein.

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Wie finde ich meinen Anbieter?

Wer sich nicht um den Anschluss kümmert, hat womöglich in Kürze kein Fernsehen mehr. Möchte man den Kabelanschluss behalten, muss man einen eigenen Vertrag mit dem Kabelanbieter abschließen. Das wird nach einschlägigen Prognosen ein wenig teurer als bisher. Erste Erfahrungen zeigen, dass die Kosten maximal um zwei bis drei Euro pro Monat steigen und der Preis für einen Einzelnutzervertrag bei zirka acht bis zehn Euro pro Monat liegt. Wer der bisherige Anbieter ist, ist entweder in der Nebenkostenabrechnung vermerkt oder lässt sich durch Nachfrage bei Vermieterin, Vermieter oder Hausverwaltung ermitteln. Ein Wechsel des Anbieters ist in der Regel nicht möglich, da die Netzbetreiber festgelegte Gebiete haben und oftmals nur ein Anbieter für ein Gebäude zuständig ist. Nur mit diesem kann ein Vertrag geschlossen werden.

Welche Alternativen gibt es?

Spätestens ab 1. Juli können Mieterinnen und Mieter auf andere Versorgungsarten umsteigen, ohne doppelt für den Fernsehempfang zu zahlen. Alternativen zum Kabelanschluss sind zum Beispiel Internet-TV, Streaming-Dienste, Satellit oder Antenne. Bei den Optionen Antenne und Satellit sollte man jedoch zuerst prüfen, ob dies im Gebäude vorhanden oder die Installation erlaubt und möglich ist.

Was gilt bei Haustürgeschäften?

Verschiedene Firmen nutzen das Ende des Nebenkostenprivilegs für eine Akquise an der Haustür. Aber auch beim Thema Kabelfernsehen gilt: Nichts an der Haustür unterschreiben, sondern in Ruhe und unabhängig Angebote vergleichen. Man muss niemanden in die Wohnung lassen, auch nicht zu einer unangekündigten Prüfung des Kabelanschlusses. Wer doch etwas unterschrieben hat, kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den eingegangenen Vertrag widerrufen. Ohne Widerrufsbelehrung verlängert sich die Frist auf zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss.