Kartenzahlung: Unterschied zwischen Pin und Unterschrift

Anlässlich des Weltverbrauchertages informiert die Verbraucherzentrale über Regeln für das Kaufen und Bezahlen.

Die unterschiedlichen Regeln für Waren aller Art im Geschäft oder im Online-Handel werden für viele Konsumenten immer unüberschaubarer. Von daher ist klar, dass Verbraucher hier dringend eine ordnende Orientierung und objektives Wissen benötigen, um einwandfreie Kaufentscheidungen zu treffen und bei Problemen angemessen zu reagieren. Die Verbrauchzentrale in Wuppertal klärt auf:

Am Beispiel vom Kauf von Brötchen ist es jedem sofort klar, dass es sich hierbei um einen Kaufvertrag handelt, bei dem niemand etwas unterschreiben muss. Bei einem mündlichen Vertragsabschluss am Telefon hingegen sind die Kunden nachher häufig überrascht, dass sich aus einem Telefongespräch eine Zahlungsverpflichtung ergeben kann. Der Einkauf von Waren oder die Zustimmung zu Serviceleistungen vollzieht sich also häufig ohne Unterschrift und ist somit gültig.

Auch wenn für ein Smartphone ein Preis von 79 Euro angegeben ist, muss der Verkäufer es nicht zwangsläufig zu diesem Preis verkaufen. Die Preisangaben bei Waren in Prospekten, Schaufenstern oder der Webseite sind für die Händler insoweit nicht bindend. Maßgeblich ist der Preis über den sich Käufer und Verkäufer an der Kasse verständigen.

Die meisten Geschäfte bieten ihren Kunden die Möglichkeit, gekaufte Ware innerhalb einer bestimmten Zeit einfach wieder umzutauschen. Doch ein Umtausch oder die Rücknahme von Artikeln im Geschäft ist reine Kulanz des Verkäufers. Vor allem beim Kauf von teuren Waren im stationären Handel sollten sich Kunden vorab im Laden nach den Umtauschbedingungen erkundigen und sich vorsorglich eine Umtauschmöglichkeit — etwa auf dem Kassenbon — schriftlich bestätigen lassen.

Beide Begriffe sind streng voneinander zu unterscheiden. Bei der Garantie handelt es sich um eine freiwillige Zusage von Herstellern für die Qualität oder Funktionstüchtigkeit ihrer Produkte geradezustehen.

Verbrauchertipp

Diese Selbstverpflichtung gilt für die von den Herstellern individuell angegebenen Funktionen und Zeiträume. Eine Garantiezusage der Hersteller ist nicht zu verwechseln mit der gesetzlichen Gewährleistung. Bei dieser sind die Händler in rechtlicher Verantwortung: Sie müssen für zwei Jahre nach dem Kauf beziehungsweise nach Übergabe der Ware an den Kunden dafür einstehen, wenn die gekaufte Ware nicht einwandfrei war. Zeigen sich nach dem Kauf Mängel, müssen Kunden den Händlern zunächst eine Chance geben, die Ware zu reparieren oder durch eine fehlerfreie zu ersetzen. Erst im zweiten Schritt können Kunden vom Kaufvertrag zurücktreten und auf die Erstattung des Kaufpreises pochen.

Das Zahlen mit Karte statt mit Bargeld ist auf dem Vormarsch. Allerdings gibt es einen Unterschied zwischen dem Bezahlen mit Giro-Card und Unterschrift oder per Giro-Card und PIN. Nur wer seine Kartenzahlung auch per Unterschrift quittiert, kann den Kaufbetrag innerhalb von acht Wochen zurückbuchen lassen. Bei einer Kartenzahlung per PIN wird der Kaufbetrag sofort abgebucht. Eine Rückbuchung des Betrags ohne weitere Begründung fällt somit flach.

“ Verbraucherzentrale in Wuppertal, Schloßbleiche 20, Telefon 69375801

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