Keine Rückkehr zur Maskenpflicht Diese Regeln gelten im Moment in der Wuppertaler Innenstadt

Wuppertal · Die Schilder bleiben als Mahnung hängen, aber eine rechtliche Verpflichtung zum Maskentragen gibt es an Wall und Werth nicht mehr.

Diese Schilder kommen nicht weg.

Foto: Fischer, Andreas H503840

Seit die Stadt ihre eigene Allgemeinverfügung außer Kraft gesetzt hat und die Regeln der Bundesnotbremse gelten, gibt es in den Elberfelder und Barmer Fußgängerzonen keine Maskenpflicht mehr. Und daran wird die Stadt auf Nachfrage der WZ auch so schnell nichts ändern. Krisenstabsleiter Johannes Slawig sagt: „Wir dürfen zwar über die Regelungen aus der Bundesnotbremse hinaus gehen, müssen eine Verschärfung aber begründen.“ Darin liege das Problem. Eine Maskenpflicht in der Innenstadt sei „rechtlich schwer zu begründen“. Dazu müsste die Stadt aufzeigen, dass durch die jetzige Regelung ein erhöhtes Infektionsrisiko bestehe.

Slawig erinnert aber: „Die Maskenpflicht besteht weiterhin im Umfeld von Geschäften und im ÖPNV.“ Die Schilder, die auf eine Maskenpflicht in der Innenstadt hinweisen, sollen vorerst aber nicht abgehängt werden. Slawig: „Wir rufen dazu auf, trotzdem eine Maske zu tragen.“ Eine rechtliche Verbindlichkeit bestehe nicht mehr, ebenso fallen damit mögliche Kontrollen weg.

Die Regeln der Bundesnotbremse gelten für Wuppertal, weil die 7-Tages-Inzidenz über 100 liegt. Sie regelt unter anderem die Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr und die Beschränkung der privaten Kontakte auf maximal eine weitere Person. Wuppertal hatte selbst vorher schon eine Ausgangssperre (ab 21 Uhr) und die Beschränkung privater Kontakte eingeführt.

(neuk)